EQS-Adhoc
bioXXmed AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zum Zweck der Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung und eine anschließende Kapitalerhöhung
- Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
- Beschlussfassung über Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung
- Mittel aus Kapitalerhöhung für Zulassung von DermaPro verwendet
EQS-Ad-hoc: bioXXmed AG / Schlagwort(e): Sonstiges Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. Art. 17 MAR |
bioXXmed AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zum Zweck der Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung und eine anschließende Kapitalerhöhung
Darmstadt, 13.11.2023 - Vorstand und Aufsichtsrat der bioXXmed AG haben heute beschlossen, der am 22. Dezember 2023 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach § 222 ff. AktG im Verhältnis 10:1 durch Zusammenlegung von Aktien sowie eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre vorzuschlagen.
Das bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.137.498,00 soll – nach vorangehender Einziehung von acht unentgeltlich zu erwerbenden Aktien - im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 auf dann EUR 513.749,00 herabgesetzt werden. Hierzu werden jeweils zehn bestehende Aktien zu einer neuen Aktie zusammengelegt, mit der Folge, dass der rechnerische Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft wieder über EUR 1,00 liegen dürfte, was der gesetzliche Mindestausgabebetrag für neue Aktien ist. Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe zur Einstellung in die Kapitalrücklagen und zur Beseitigung einer Unterbilanz.
Anschließend soll das Grundkapital um bis zu EUR 2.054.996,00 auf bis zu EUR 2.568.745,00 durch Ausgabe von bis zu 2.054.996 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie) in ein oder mehreren Tranchen mit (mittelbarem) Bezugsrecht der Aktionäre erhöht werden. Für je eine alte Aktie (nach Zusammenlegung) sollen je vier neue Aktien zum Bezugspreis von jeweils EUR 2,50 bezogen werden können. Nicht von Aktionären bezogene Aktien sollen zum Bezugspreis im Rahmen einer Privatplatzierung platziert werden. Ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel soll nicht stattfinden.
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors