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ESPG-Anleihe: Anmeldefrist für Abstimmung endet am 15. März 2024 – Quorum noch nicht erreicht – Empfehlung zur Annahme des Gegenantrags
- Anmeldefrist für Abstimmung endet am 15. März 2024
- Quorum noch nicht erreicht - ESPG empfiehlt Gegenantrag
- Stimmabgabe ohne Versammlung vom 18. bis 20. März 2024 - Anmeldung erforderlich
EQS-News: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe/Immobilien ESPG-Anleihe: Anmeldefrist für Abstimmung endet am 15. März 2024 – Quorum noch nicht erreicht – Empfehlung zur Annahme des Gegenantrags |
- Anmeldung zur Abstimmung nur noch bis zum 15. März 2024 möglich
- ESPG ruft sämtliche Anleihegläubiger zur Anmeldung auf, um das Quorum zu erreichen
- Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung vom 18. März bis zum 20. März 2024
- ESPG unterstützt den Gegenantrag zur Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters zur eventuellen Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum 31. Dezember 2024
Köln, 12. März 2024: Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, hat gestern Abend einen Gegenantrag zu einem ihrer
Beschlussvorschläge für die Abstimmung ohne Versammlung vom 18. bis zum 20. März 2024 erhalten und diesen befürwortet. Ein Mitglied des Vorstandes, das über seine Vermögensverwaltung
Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/2026 hält, hat sich dem Wunsch anderer Anleihegläubiger angeschlossen und ihre Änderungswünsche in einem Gegenantrag seiner Vermögensverwaltungsgesellschaft
umgesetzt. ESPG empfiehlt sämtlichen Anleihegläubigern, dem Gegenantrag zuzustimmen.
Anmeldung zur Abstimmung ohne Versammlung nur noch bis zum 15. März 2024 möglich – notwendiges Quorum bisher nicht erreicht
Die Abstimmung ohne Versammlung wird vom 18. März bis zum 20. März 2024 stattfinden. Stimmberechtigte Anleihegläubiger müssen sich bei dem von der Gesellschaft beauftragten Notar Herrn Dr. Johannes
Beil spätestens bis zum Ablauf des 15. März 2024 anmelden. ESPG liegen bereits Anmeldungen von Anleihegläubigern mit einem nennenswerten Anteilsbesitz vor. Gleichwohl ist das erforderliche Quorum
von 50 Prozent für die Abstimmung noch nicht erreicht.