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    EQS-News  121  0 Kommentare ESPG-Anleihe: Mehr als 50 % der Anleihegläubiger für das schriftliche Abstimmungsverfahren angemeldet – Abstimmung ab sofort möglich

    Für Sie zusammengefasst
    • Mehr als 50 % der Anleihegläubiger für Abstimmung angemeldet
    • Abstimmung ab sofort möglich
    • ESPG auf dem Weg zum erforderlichen Quorum

    EQS-News: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe/Immobilien
    ESPG-Anleihe: Mehr als 50 % der Anleihegläubiger für das schriftliche Abstimmungsverfahren angemeldet – Abstimmung ab sofort möglich

    18.03.2024 / 09:24 CET/CEST
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    ESPG-Anleihe: Mehr als 50 % der Anleihegläubiger für das schriftliche Abstimmungsverfahren angemeldet – Abstimmung ab sofort möglich
     

    Köln, 18. März 2024: Die European Science Park Group (ESPG), eine auf Wissenschaftsparks spezialisierte Immobiliengesellschaft, freut sich bekannt zu geben, dass sich mehr als 50 % der Anleihegläubiger für das schriftliche Abstimmungsverfahren angemeldet haben. Damit ist ESPG auf dem besten Weg, das entsprechende Quorum zu erreichen, das eine Abstimmungsteilnahme von mindestens der Hälfte der insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen erfordert.

    Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Dies ist ein großer Meilenstein für uns. Wir möchten unseren Anleihegläubigern im Voraus für ihre Teilnahme und Unterstützung danken. Nun ist es wichtig, dass jeder registrierte Anleger das Stimmrecht ausübt.”

    Die Abstimmung ist ab sofort möglich. Sofern die Anleihegläubiger nicht bereits den Stimmrechtsvertreter Herrn Nieding oder einen anderen Vertreter bevollmächtigt haben, werden die Anleihegläubiger gebeten, ihre Stimme bis Mittwoch, den 20. März 2024 um Mitternacht MEZ entweder per E-Mail (espg@notariat-bergstrasse.de), per Fax oder per Post unter Verwendung der (aktualisierten) Abstimmungsformulare abzugeben, die auf der ESPG-Website zur Verfügung stehen.

    Anleihegläubiger, bei denen der besondere Eigentumsnachweis und/oder der Sperrvermerk ihrer Depotbank noch fehlen, sollten diese so schnell wie möglich über die oben genannten Kommunikationskanäle dem Notar zukommen lassen.

    Markus Drews, Vorstand der ESPG AG: „Wir hoffen, dass alle angemeldeten Anleihegläubiger an der Abstimmung teilnehmen und dass eine Mehrheit von mindestens 75 % der Stimmen unseren Vorschlag unterstützt, den LTV-Covenant für 2023 auszusetzen und die Entscheidung für 2024 an Herrn Nieding als gemeinsamen Vertreter zu delegieren sowie einer potenziellen Anleiheaufstockung zuzustimmen. Wir freuen uns auf die Stimmabgaben. Die Ergebnisse werden ab Donnerstag, den 21. März 2024, beim Notar vorliegen und anschließend im Bundesanzeiger sowie auf der ESPG-Website veröffentlicht.”

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