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    DGAP-News  3657  0 Kommentare Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis 06.06.2011 (deutsch)

    Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis 06.06.2011

    DGAP-News: ZENITH PR ADVISORS LTD / Schlagwort(e):
    Kapitalerhöhung/Sonstiges
    Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur
    Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis
    06.06.2011

    21.05.2011 / 14:17




    Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur
    Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis
    06.06.2011

    Bezugsrechte: WKN A1KRDG; ISIN DE000A1KRDG0
    Aktie: WKN: A1C8PY; ISIN: DE000A1C8PY2; Symbol: LCP

    Amsterdam, 21. Mai 2011 - Die Casino-Beteiligungsgesellschaft Vegas77
    Entertainment SE (WKN: A1C8PY / ISIN: DE000A1C8PY2 / Symbol: LCP) gibt nun
    bekannt, dass der erste Teil der geplanten Kapitalerhöhung über insgesamt
    885.000 neue Aktien begonnen hat.

    In der ersten Tranche werden 442.500 neue Aktien zu einem Bezugspreis von
    15,00 Euro angeboten. Das Gesamtvolumen der ersten Kapitalerhöhung beläuft
    sich somit auf bis zu 6.637.500 Euro. In einem nicht-öffentlichen Angebot
    bekommen die Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit, im
    Bezugsverhältnis von 4:1 neue Aktien zu beziehen. Für 4 bestehende Aktien
    kann somit 1 weitere Aktie zum vergünstigten Preis von 15,00 Euro bezogen
    werden. Es besteht auch die Möglichkeit, weitere Aktien zu beziehen:

    -----

    Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank bietet die Bezugsrechtsvermittlung der
    Bezugsrechte der
    Vegas77 Entertainment AG, ISIN: DE000A1C8PY2, WKN: A1C8PY Aktien an

    Vegas77 Entertainment AG
    Bezugsrechte
    ISIN DE000A1KRDG0
    WKN A1KRDG
    Bezogene Aktie
    ISIN DE000A1C8PY2
    WKN A1C8PY
    Bezugsfrist 23.05. - 06.06.2011 (einschließlich)
    Bezugsverhältnis 4 : 1
    Preis neue Aktie: EUR 15,00
    Es handelt sich hierbei NICHT um einen Bezugsrechtshandel. Die Vermittlung
    findet ausschließlich im geschlossenen Aktionärskreis statt, d.h. an der
    Vermittlung dürfen ausschließlich bereits bezugsberechtigte Altaktionäre
    der Vegas77 Entertainment AG über ihre Banken teilnehmen. Die
    Aktionärseigenschaft muss im Rahmen des Vermittlungsauftrages gegenüber der
    SCHNIGGE AG bestätigt werden.

    Die Bezugsrechtsvermittlung erfolgt vom 23.05.2011 - 02.06.2011.

    Weitere Details inklusive des Vermittlungsauftrags finden Sie ab
    Vermittlungsbeginn auf unserer Internetseite unter folgendem Link:
    http://www.schnigge.de/quote-center/bezugsrechtsvermittlung.html

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Jens Fischer unter der
    Telefonnummer +49 - 211 - 13861 - 31 oder per email an
    jfischer@schnigge.de.

    -----

    Sofern Sie als Aktionär der Vegas77 Entertainment SE von diesem
    Bezugsrechtangebot Gebrauch machen möchten, müssen Sie hierzu eine Weisung
    an Ihre Depotbank oder Hausbank erteilen, für Sie die Kapitalerhöhung zu
    zeichnen.

    Weitere Informationen finden Sie ebenfalls im Internet unter
    www.vegas77-entertainment.com

    Die Kapitalerhöhung erfolgt vor dem Hintergrund der laufenden Akquise neuer
    Beteiligungen. Die Vegas77 Entertainment SE beabsichtigt ebenfalls
    kurzfristig die Beteiligung an einem hochprofitablen, marktführenden
    Unternehmen auf dem Glücksspielmarkt.

    Die Aktie der Vegas77 Entertainment SE handelt unter WKN: A1C8PY / ISIN:
    DE000A1C8PY2 / Symbol: LCP an der Deutschen Börse (Handelsplatz Xetra und
    Frankfurt) und hatte am 3. März 2011 erfolgreich den Handel zu einem
    Aktienkurs von 8,00 Euro aufgenommen. Die Aktie steht aktuell bei 18,50
    Euro (20.05.2011).

    Über die Vegas77 Entertainment SE

    Die Vegas77 Entertainment SE ist eine Holdinggesellschaft, die weltweite
    Beteiligungen an Glücksspiel- und Lotterieanbietern akquiriert. Kern der
    Beteiligungen ist das klassische Casino-Glücksspiel (Roulette, Blackjack,
    Poker).

    Internet: www.Vegas77-Entertainment.com

    Herausgeber und Verantwortlicher für diese Pressemitteilung ist die:

    ZENITH PR ADVISORS LTD
    Lukas Nistor
    Portland House
    Stag Place
    SW1E 5RS
    London
    Großbritannien

    Das Bezugsangebot im originalen Wortlaut:

    Vegas77 Entertainment SE

    Freigericht

    Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien
    ISIN: DE000A1C8PY2- WKN: A1C8PY- Börsenkürzel: LCP

    Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches Angebot
    dar. Es richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der
    Vegas77 Entertainment SE, Freigericht

    Nach § 5 der Satzung der Vegas77 Entertainment SE mit Sitz in Freigericht,
    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 93406
    (nachfolgend die ´Gesellschaft´), ist der Verwaltungsrat der Gesellschaft
    ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5. Januar 2016 durch
    Ausgabe von bis zu 885.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen
    Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 gegen Bar- und/oder
    Sacheinlagen einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR
    885.000,00 zu erhöhen (nachfolgend das ´Genehmigte Kapital´).

    Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat mit Zustimmung sämtlicher
    geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft am 17.05.2011 beschlossen,
    das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von EUR 1.770.000,00 um
    bis zu EUR 442.500,00 auf bis zu EUR 2.212.500,00 zu erhöhen, und zwar
    durch Ausgabe von bis zu 442.500 neuen, auf den Inhaber lautenden
    nennwertlosen Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie.
    Die neuen Aktien werden zum Ausgabepreis von EUR 15,00 pro Aktie ausgegeben
    und sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt (nachfolgend die
    ´Barkapitalerhöhung´).

    Im Rahmen der Barkapitalerhöhung wird den Aktionären das gesetzliche
    Bezugsrecht eingeräumt. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung werden
    den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines nicht öffentlichen Angebots
    im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis [4:1] für einen
    Bezugspreis von EUR 15,00 pro Aktie zum Bezug angeboten, so dass die
    Aktionäre für je vier (4) alte Stückaktien eine (1) neue Stückaktie
    beziehen können. Auf die Möglichkeit des Überbezugs wird hingewiesen.

    Auf Grundlage der Ermächtigung in § 5 der Satzung der Gesellschaft hat der
    Verwaltungsrat der Gesellschaft mit Zustimmung sämtlicher
    geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft für die Barkapitalerhöhung
    das Bezugsrecht für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des
    Bezugsverhältnisses ergeben, ausgeschlossen.

    Hiermit bitten wir die Aktionäre der Gesellschaft, ihr Bezugsrecht auf die
    neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung der Gesellschaft zur Vermeidung des
    Ausschlusses in der Zeit vom 23.05.2011 bis 06.06.2011, jeweils
    einschließlich, bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG,
    Willich, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

    Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank
    eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur
    Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Die Depotbanken werden
    gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre bis spätestens Freitag, den 06. Juni
    2011 bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich,
    aufzugeben und den Bezugspreis ebenfalls bis spätestens zum 06. Juni 2011,
    auf das

    Konto Nr.: 9855012756
    BLZ: 101 308 00
    BIC SWIFT CODE: BIWBDE33
    IBAN: DE13101308009855012756
    bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich,
    Kontobezeichnung: KE Vegas77, einzuzahlen.

    Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für
    die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie
    des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

    Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils
    zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf
    des 22. Mai 2011. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (WKN A1KRDG;
    ISIN DE000A1KRDG0) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden
    Bezugsrechts abgetrennt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die
    Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach
    Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an
    werden die Aktien ´ex-Bezugsrecht´ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis gelten
    die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 06.
    Juni 2011 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 1155 der
    biw Bank für Investments und Wertpapiere AG zu übertragen.
    Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem
    Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der biw Bank für
    Investments und Wertpapiere AG gutgeschrieben ist.

    Die von den Aktionären nicht bezogenen neuen Aktien werden Anlegern im
    Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis für jede neue Aktie
    angeboten.

    Für den Fall, dass das zur Bedienung der Privatplatzierung verbleibende
    Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Zeichnungswünsche zu
    bedienen, erhalten die Anleger den Betrag zurückbezahlt, der für die
    Zahlung des Bezugspreises für die im Rahmen der Privatplatzierung
    zugeteilten Aktien nicht benötigt wird.

    Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der
    Clearstream Banking AG hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung
    besteht nicht. Die neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber
    eingebucht.

    Hinweis an unsere Aktionäre

    Die Lieferung der Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der
    Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft. Sollten vor Einbuchung
    der neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe
    erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen
    Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige
    Lieferung von Aktien erfüllen zu können.

    Die Zeichnung der neuen Aktien ist unverbindlich, wenn die Durchführung der
    Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 30. November 2011 in das
    Handelsregister eingetragen worden ist. Sollte die Kapitalerhöhung gegen
    Bareinlage nicht eingetragen werden, müsste diese rückabgewickelt werden.
    Dies hat zur Folge, dass der Gesellschaft keine Mittel zur Deckung des
    Liquiditätsbedarfs zufließen.

    Überbezug von Aktien

    Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand
    nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 4 : 1 entfallenden Bezug hinaus
    eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis
    abzugeben (Überbezug). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug
    besteht nicht. Etwaige Überbezugswünsche müssen bei Ausübung des
    gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags,
    welcher von den Depot führenden Institut zusammen mit den
    Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis zum
    06. Juni 2010 angebracht werden.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angabe einer bestimmten
    Zahl von Aktien auf den von den Aktionären einzureichenden
    Zeichnungsscheinen keinen Anspruch des betreffenden Aktionärs auf diese
    Zahl von Aktien begründet, wenn und soweit diese Zahl von Aktien höher ist
    als diejenige Zahl von Aktien die dem betreffenden Aktionär aufgrund des
    Bezugsrechts zustünden.

    Sollten Überbezugswünsche nicht vollständig erfüllt werden können, erhält
    der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen des Überbezugs geleisteten Betrag
    gegebenenfalls abzüglich etwa anfallender Bankgebühren von der Gesellschaft
    zurückerstattet.

    Einbeziehung der neuen Aktien in den Freiverkehr

    Unmittelbar nach Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das
    Handelsregister der Gesellschaft wird der Antrag auf Einbeziehung der neuen
    Aktien aus der Barkapitalerhöhung in den Freiverkehr der Frankfurter
    Wertpapierbörse gestellt werden. Es kann jedoch nicht vorhergesagt werden,
    wann genau die Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt. Solange die
    Einbeziehung in den Freiverkehr nicht erfolgt ist, ist kein Börsenhandel in
    den neuen Aktien möglich. Nach Einbeziehung in den Freiverkehr werden die
    neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung in die bestehende Notierung für die
    alten Aktien einbezogen.

    Verkaufsbeschränkungen

    Die neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden
    insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act
    of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der
    Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge in den
    USA nicht öffentlich zum Verkauf angeboten.

    Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann
    Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der
    Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über
    außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu
    informieren und diese zu beachten.

    Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es
    wird gemäß §§ 186 Abs. 2 S. 1, Abs. 5 S. 2, 25 S. 1 des Aktiengesetzes in
    Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft in den elektronischen
    Bundesanzeiger eingerückt. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen,
    Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der
    Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die
    Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des
    Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden
    Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe
    oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften
    anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine
    gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der
    Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das
    Bezugsangebot.

    Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des
    Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung
    der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen durch Dritte unterliegt im
    In- und Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der
    Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des
    Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot
    durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das In- und
    Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden,
    soweit dies nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen untersagt oder von
    der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung
    abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige
    Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die
    Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung,
    Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots durch Dritte mit
    den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

    Freigericht, 20. Mai 2011
    Vegas77 Entertainment SE

    Der Verwaltungsrat Der geschäftsführende Direktor

    Ende der Corporate News




    21.05.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
    übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
    verantwortlich.

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    125713 21.05.2011


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