DGAP-News
Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis 06.06.2011 (deutsch)
Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis 06.06.2011
DGAP-News: ZENITH PR ADVISORS LTD / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung/Sonstiges
Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur
Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis
06.06.2011
DGAP-News: ZENITH PR ADVISORS LTD / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung/Sonstiges
Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur
Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis
06.06.2011
21.05.2011 / 14:17
Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur
Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis
06.06.2011
Bezugsrechte: WKN A1KRDG; ISIN DE000A1KRDG0
Aktie: WKN: A1C8PY; ISIN: DE000A1C8PY2; Symbol: LCP
Amsterdam, 21. Mai 2011 - Die Casino-Beteiligungsgesellschaft Vegas77
Entertainment SE (WKN: A1C8PY / ISIN: DE000A1C8PY2 / Symbol: LCP) gibt nun
bekannt, dass der erste Teil der geplanten Kapitalerhöhung über insgesamt
885.000 neue Aktien begonnen hat.
In der ersten Tranche werden 442.500 neue Aktien zu einem Bezugspreis von
15,00 Euro angeboten. Das Gesamtvolumen der ersten Kapitalerhöhung beläuft
sich somit auf bis zu 6.637.500 Euro. In einem nicht-öffentlichen Angebot
bekommen die Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit, im
Bezugsverhältnis von 4:1 neue Aktien zu beziehen. Für 4 bestehende Aktien
kann somit 1 weitere Aktie zum vergünstigten Preis von 15,00 Euro bezogen
werden. Es besteht auch die Möglichkeit, weitere Aktien zu beziehen:
-----
Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank bietet die Bezugsrechtsvermittlung der
Bezugsrechte der
Vegas77 Entertainment AG, ISIN: DE000A1C8PY2, WKN: A1C8PY Aktien an
Vegas77 Entertainment AG
Bezugsrechte
ISIN DE000A1KRDG0
WKN A1KRDG
Bezogene Aktie
ISIN DE000A1C8PY2
WKN A1C8PY
Bezugsfrist 23.05. - 06.06.2011 (einschließlich)
Bezugsverhältnis 4 : 1
Preis neue Aktie: EUR 15,00
Es handelt sich hierbei NICHT um einen Bezugsrechtshandel. Die Vermittlung
findet ausschließlich im geschlossenen Aktionärskreis statt, d.h. an der
Vermittlung dürfen ausschließlich bereits bezugsberechtigte Altaktionäre
der Vegas77 Entertainment AG über ihre Banken teilnehmen. Die
Aktionärseigenschaft muss im Rahmen des Vermittlungsauftrages gegenüber der
SCHNIGGE AG bestätigt werden.
Die Bezugsrechtsvermittlung erfolgt vom 23.05.2011 - 02.06.2011.
Weitere Details inklusive des Vermittlungsauftrags finden Sie ab
Vermittlungsbeginn auf unserer Internetseite unter folgendem Link:
http://www.schnigge.de/quote-center/bezugsrechtsvermittlung.html
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Jens Fischer unter der
Telefonnummer +49 - 211 - 13861 - 31 oder per email an
jfischer@schnigge.de.
-----
Sofern Sie als Aktionär der Vegas77 Entertainment SE von diesem
Bezugsrechtangebot Gebrauch machen möchten, müssen Sie hierzu eine Weisung
an Ihre Depotbank oder Hausbank erteilen, für Sie die Kapitalerhöhung zu
zeichnen.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls im Internet unter
www.vegas77-entertainment.com
Die Kapitalerhöhung erfolgt vor dem Hintergrund der laufenden Akquise neuer
Beteiligungen. Die Vegas77 Entertainment SE beabsichtigt ebenfalls
kurzfristig die Beteiligung an einem hochprofitablen, marktführenden
Unternehmen auf dem Glücksspielmarkt.
Die Aktie der Vegas77 Entertainment SE handelt unter WKN: A1C8PY / ISIN:
DE000A1C8PY2 / Symbol: LCP an der Deutschen Börse (Handelsplatz Xetra und
Frankfurt) und hatte am 3. März 2011 erfolgreich den Handel zu einem
Aktienkurs von 8,00 Euro aufgenommen. Die Aktie steht aktuell bei 18,50
Euro (20.05.2011).
Über die Vegas77 Entertainment SE
Die Vegas77 Entertainment SE ist eine Holdinggesellschaft, die weltweite
Beteiligungen an Glücksspiel- und Lotterieanbietern akquiriert. Kern der
Beteiligungen ist das klassische Casino-Glücksspiel (Roulette, Blackjack,
Poker).
Internet: www.Vegas77-Entertainment.com
Herausgeber und Verantwortlicher für diese Pressemitteilung ist die:
ZENITH PR ADVISORS LTD
Lukas Nistor
Portland House
Stag Place
SW1E 5RS
London
Großbritannien
Das Bezugsangebot im originalen Wortlaut:
Vegas77 Entertainment SE
Freigericht
Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien
ISIN: DE000A1C8PY2- WKN: A1C8PY- Börsenkürzel: LCP
Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches Angebot
dar. Es richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der
Vegas77 Entertainment SE, Freigericht
Nach § 5 der Satzung der Vegas77 Entertainment SE mit Sitz in Freigericht,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 93406
(nachfolgend die ´Gesellschaft´), ist der Verwaltungsrat der Gesellschaft
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5. Januar 2016 durch
Ausgabe von bis zu 885.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen
Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR
885.000,00 zu erhöhen (nachfolgend das ´Genehmigte Kapital´).
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat mit Zustimmung sämtlicher
geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft am 17.05.2011 beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von EUR 1.770.000,00 um
bis zu EUR 442.500,00 auf bis zu EUR 2.212.500,00 zu erhöhen, und zwar
durch Ausgabe von bis zu 442.500 neuen, auf den Inhaber lautenden
nennwertlosen Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie.
Die neuen Aktien werden zum Ausgabepreis von EUR 15,00 pro Aktie ausgegeben
und sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt (nachfolgend die
´Barkapitalerhöhung´).
Im Rahmen der Barkapitalerhöhung wird den Aktionären das gesetzliche
Bezugsrecht eingeräumt. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung werden
den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines nicht öffentlichen Angebots
im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis [4:1] für einen
Bezugspreis von EUR 15,00 pro Aktie zum Bezug angeboten, so dass die
Aktionäre für je vier (4) alte Stückaktien eine (1) neue Stückaktie
beziehen können. Auf die Möglichkeit des Überbezugs wird hingewiesen.
Auf Grundlage der Ermächtigung in § 5 der Satzung der Gesellschaft hat der
Verwaltungsrat der Gesellschaft mit Zustimmung sämtlicher
geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft für die Barkapitalerhöhung
das Bezugsrecht für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des
Bezugsverhältnisses ergeben, ausgeschlossen.
Hiermit bitten wir die Aktionäre der Gesellschaft, ihr Bezugsrecht auf die
neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung der Gesellschaft zur Vermeidung des
Ausschlusses in der Zeit vom 23.05.2011 bis 06.06.2011, jeweils
einschließlich, bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG,
Willich, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.
Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank
eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur
Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Die Depotbanken werden
gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre bis spätestens Freitag, den 06. Juni
2011 bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich,
aufzugeben und den Bezugspreis ebenfalls bis spätestens zum 06. Juni 2011,
auf das
Konto Nr.: 9855012756
BLZ: 101 308 00
BIC SWIFT CODE: BIWBDE33
IBAN: DE13101308009855012756
bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich,
Kontobezeichnung: KE Vegas77, einzuzahlen.
Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für
die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie
des Bezugspreises bei der genannten Stelle.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils
zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf
des 22. Mai 2011. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (WKN A1KRDG;
ISIN DE000A1KRDG0) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden
Bezugsrechts abgetrennt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die
Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach
Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an
werden die Aktien ´ex-Bezugsrecht´ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis gelten
die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 06.
Juni 2011 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 1155 der
biw Bank für Investments und Wertpapiere AG zu übertragen.
Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem
Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der biw Bank für
Investments und Wertpapiere AG gutgeschrieben ist.
Die von den Aktionären nicht bezogenen neuen Aktien werden Anlegern im
Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis für jede neue Aktie
angeboten.
Für den Fall, dass das zur Bedienung der Privatplatzierung verbleibende
Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Zeichnungswünsche zu
bedienen, erhalten die Anleger den Betrag zurückbezahlt, der für die
Zahlung des Bezugspreises für die im Rahmen der Privatplatzierung
zugeteilten Aktien nicht benötigt wird.
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der
Clearstream Banking AG hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung
besteht nicht. Die neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber
eingebucht.
Hinweis an unsere Aktionäre
Die Lieferung der Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der
Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft. Sollten vor Einbuchung
der neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe
erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen
Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige
Lieferung von Aktien erfüllen zu können.
Die Zeichnung der neuen Aktien ist unverbindlich, wenn die Durchführung der
Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 30. November 2011 in das
Handelsregister eingetragen worden ist. Sollte die Kapitalerhöhung gegen
Bareinlage nicht eingetragen werden, müsste diese rückabgewickelt werden.
Dies hat zur Folge, dass der Gesellschaft keine Mittel zur Deckung des
Liquiditätsbedarfs zufließen.
Überbezug von Aktien
Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand
nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 4 : 1 entfallenden Bezug hinaus
eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis
abzugeben (Überbezug). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug
besteht nicht. Etwaige Überbezugswünsche müssen bei Ausübung des
gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags,
welcher von den Depot führenden Institut zusammen mit den
Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis zum
06. Juni 2010 angebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angabe einer bestimmten
Zahl von Aktien auf den von den Aktionären einzureichenden
Zeichnungsscheinen keinen Anspruch des betreffenden Aktionärs auf diese
Zahl von Aktien begründet, wenn und soweit diese Zahl von Aktien höher ist
als diejenige Zahl von Aktien die dem betreffenden Aktionär aufgrund des
Bezugsrechts zustünden.
Sollten Überbezugswünsche nicht vollständig erfüllt werden können, erhält
der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen des Überbezugs geleisteten Betrag
gegebenenfalls abzüglich etwa anfallender Bankgebühren von der Gesellschaft
zurückerstattet.
Einbeziehung der neuen Aktien in den Freiverkehr
Unmittelbar nach Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das
Handelsregister der Gesellschaft wird der Antrag auf Einbeziehung der neuen
Aktien aus der Barkapitalerhöhung in den Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse gestellt werden. Es kann jedoch nicht vorhergesagt werden,
wann genau die Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt. Solange die
Einbeziehung in den Freiverkehr nicht erfolgt ist, ist kein Börsenhandel in
den neuen Aktien möglich. Nach Einbeziehung in den Freiverkehr werden die
neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung in die bestehende Notierung für die
alten Aktien einbezogen.
Verkaufsbeschränkungen
Die neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden
insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act
of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der
Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge in den
USA nicht öffentlich zum Verkauf angeboten.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann
Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu
informieren und diese zu beachten.
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es
wird gemäß §§ 186 Abs. 2 S. 1, Abs. 5 S. 2, 25 S. 1 des Aktiengesetzes in
Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft in den elektronischen
Bundesanzeiger eingerückt. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die
Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des
Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden
Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe
oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften
anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine
gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der
Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das
Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des
Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung
der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen durch Dritte unterliegt im
In- und Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der
Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des
Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot
durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das In- und
Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden,
soweit dies nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen untersagt oder von
der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung
abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige
Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die
Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung,
Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots durch Dritte mit
den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Freigericht, 20. Mai 2011
Vegas77 Entertainment SE
Der Verwaltungsrat Der geschäftsführende Direktor
Ende der Corporate News
21.05.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
125713 21.05.2011
Vegas77 Entertainment SE startet Bezugsperiode für Kapitalerhöhung zur
Ausgabe 442.500 neuer Aktien zum Preis von 15,00 Euro vom 23.05. bis
06.06.2011
Bezugsrechte: WKN A1KRDG; ISIN DE000A1KRDG0
Aktie: WKN: A1C8PY; ISIN: DE000A1C8PY2; Symbol: LCP
Amsterdam, 21. Mai 2011 - Die Casino-Beteiligungsgesellschaft Vegas77
Entertainment SE (WKN: A1C8PY / ISIN: DE000A1C8PY2 / Symbol: LCP) gibt nun
bekannt, dass der erste Teil der geplanten Kapitalerhöhung über insgesamt
885.000 neue Aktien begonnen hat.
In der ersten Tranche werden 442.500 neue Aktien zu einem Bezugspreis von
15,00 Euro angeboten. Das Gesamtvolumen der ersten Kapitalerhöhung beläuft
sich somit auf bis zu 6.637.500 Euro. In einem nicht-öffentlichen Angebot
bekommen die Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit, im
Bezugsverhältnis von 4:1 neue Aktien zu beziehen. Für 4 bestehende Aktien
kann somit 1 weitere Aktie zum vergünstigten Preis von 15,00 Euro bezogen
werden. Es besteht auch die Möglichkeit, weitere Aktien zu beziehen:
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Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank bietet die Bezugsrechtsvermittlung der
Bezugsrechte der
Vegas77 Entertainment AG, ISIN: DE000A1C8PY2, WKN: A1C8PY Aktien an
Vegas77 Entertainment AG
Bezugsrechte
ISIN DE000A1KRDG0
WKN A1KRDG
Bezogene Aktie
ISIN DE000A1C8PY2
WKN A1C8PY
Bezugsfrist 23.05. - 06.06.2011 (einschließlich)
Bezugsverhältnis 4 : 1
Preis neue Aktie: EUR 15,00
Es handelt sich hierbei NICHT um einen Bezugsrechtshandel. Die Vermittlung
findet ausschließlich im geschlossenen Aktionärskreis statt, d.h. an der
Vermittlung dürfen ausschließlich bereits bezugsberechtigte Altaktionäre
der Vegas77 Entertainment AG über ihre Banken teilnehmen. Die
Aktionärseigenschaft muss im Rahmen des Vermittlungsauftrages gegenüber der
SCHNIGGE AG bestätigt werden.
Die Bezugsrechtsvermittlung erfolgt vom 23.05.2011 - 02.06.2011.
Weitere Details inklusive des Vermittlungsauftrags finden Sie ab
Vermittlungsbeginn auf unserer Internetseite unter folgendem Link:
http://www.schnigge.de/quote-center/bezugsrechtsvermittlung.html
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Jens Fischer unter der
Telefonnummer +49 - 211 - 13861 - 31 oder per email an
jfischer@schnigge.de.
-----
Sofern Sie als Aktionär der Vegas77 Entertainment SE von diesem
Bezugsrechtangebot Gebrauch machen möchten, müssen Sie hierzu eine Weisung
an Ihre Depotbank oder Hausbank erteilen, für Sie die Kapitalerhöhung zu
zeichnen.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls im Internet unter
www.vegas77-entertainment.com
Die Kapitalerhöhung erfolgt vor dem Hintergrund der laufenden Akquise neuer
Beteiligungen. Die Vegas77 Entertainment SE beabsichtigt ebenfalls
kurzfristig die Beteiligung an einem hochprofitablen, marktführenden
Unternehmen auf dem Glücksspielmarkt.
Die Aktie der Vegas77 Entertainment SE handelt unter WKN: A1C8PY / ISIN:
DE000A1C8PY2 / Symbol: LCP an der Deutschen Börse (Handelsplatz Xetra und
Frankfurt) und hatte am 3. März 2011 erfolgreich den Handel zu einem
Aktienkurs von 8,00 Euro aufgenommen. Die Aktie steht aktuell bei 18,50
Euro (20.05.2011).
Über die Vegas77 Entertainment SE
Die Vegas77 Entertainment SE ist eine Holdinggesellschaft, die weltweite
Beteiligungen an Glücksspiel- und Lotterieanbietern akquiriert. Kern der
Beteiligungen ist das klassische Casino-Glücksspiel (Roulette, Blackjack,
Poker).
Internet: www.Vegas77-Entertainment.com
Herausgeber und Verantwortlicher für diese Pressemitteilung ist die:
ZENITH PR ADVISORS LTD
Lukas Nistor
Portland House
Stag Place
SW1E 5RS
London
Großbritannien
Das Bezugsangebot im originalen Wortlaut:
Vegas77 Entertainment SE
Freigericht
Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien
ISIN: DE000A1C8PY2- WKN: A1C8PY- Börsenkürzel: LCP
Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches Angebot
dar. Es richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der
Vegas77 Entertainment SE, Freigericht
Nach § 5 der Satzung der Vegas77 Entertainment SE mit Sitz in Freigericht,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 93406
(nachfolgend die ´Gesellschaft´), ist der Verwaltungsrat der Gesellschaft
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5. Januar 2016 durch
Ausgabe von bis zu 885.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen
Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR
885.000,00 zu erhöhen (nachfolgend das ´Genehmigte Kapital´).
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat mit Zustimmung sämtlicher
geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft am 17.05.2011 beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von EUR 1.770.000,00 um
bis zu EUR 442.500,00 auf bis zu EUR 2.212.500,00 zu erhöhen, und zwar
durch Ausgabe von bis zu 442.500 neuen, auf den Inhaber lautenden
nennwertlosen Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie.
Die neuen Aktien werden zum Ausgabepreis von EUR 15,00 pro Aktie ausgegeben
und sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt (nachfolgend die
´Barkapitalerhöhung´).
Im Rahmen der Barkapitalerhöhung wird den Aktionären das gesetzliche
Bezugsrecht eingeräumt. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung werden
den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines nicht öffentlichen Angebots
im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis [4:1] für einen
Bezugspreis von EUR 15,00 pro Aktie zum Bezug angeboten, so dass die
Aktionäre für je vier (4) alte Stückaktien eine (1) neue Stückaktie
beziehen können. Auf die Möglichkeit des Überbezugs wird hingewiesen.
Auf Grundlage der Ermächtigung in § 5 der Satzung der Gesellschaft hat der
Verwaltungsrat der Gesellschaft mit Zustimmung sämtlicher
geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft für die Barkapitalerhöhung
das Bezugsrecht für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des
Bezugsverhältnisses ergeben, ausgeschlossen.
Hiermit bitten wir die Aktionäre der Gesellschaft, ihr Bezugsrecht auf die
neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung der Gesellschaft zur Vermeidung des
Ausschlusses in der Zeit vom 23.05.2011 bis 06.06.2011, jeweils
einschließlich, bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG,
Willich, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.
Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank
eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur
Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Die Depotbanken werden
gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre bis spätestens Freitag, den 06. Juni
2011 bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich,
aufzugeben und den Bezugspreis ebenfalls bis spätestens zum 06. Juni 2011,
auf das
Konto Nr.: 9855012756
BLZ: 101 308 00
BIC SWIFT CODE: BIWBDE33
IBAN: DE13101308009855012756
bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich,
Kontobezeichnung: KE Vegas77, einzuzahlen.
Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für
die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie
des Bezugspreises bei der genannten Stelle.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils
zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf
des 22. Mai 2011. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (WKN A1KRDG;
ISIN DE000A1KRDG0) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden
Bezugsrechts abgetrennt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die
Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach
Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an
werden die Aktien ´ex-Bezugsrecht´ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis gelten
die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 06.
Juni 2011 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 1155 der
biw Bank für Investments und Wertpapiere AG zu übertragen.
Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem
Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der biw Bank für
Investments und Wertpapiere AG gutgeschrieben ist.
Die von den Aktionären nicht bezogenen neuen Aktien werden Anlegern im
Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis für jede neue Aktie
angeboten.
Für den Fall, dass das zur Bedienung der Privatplatzierung verbleibende
Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Zeichnungswünsche zu
bedienen, erhalten die Anleger den Betrag zurückbezahlt, der für die
Zahlung des Bezugspreises für die im Rahmen der Privatplatzierung
zugeteilten Aktien nicht benötigt wird.
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der
Clearstream Banking AG hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung
besteht nicht. Die neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber
eingebucht.
Hinweis an unsere Aktionäre
Die Lieferung der Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der
Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft. Sollten vor Einbuchung
der neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe
erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen
Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige
Lieferung von Aktien erfüllen zu können.
Die Zeichnung der neuen Aktien ist unverbindlich, wenn die Durchführung der
Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 30. November 2011 in das
Handelsregister eingetragen worden ist. Sollte die Kapitalerhöhung gegen
Bareinlage nicht eingetragen werden, müsste diese rückabgewickelt werden.
Dies hat zur Folge, dass der Gesellschaft keine Mittel zur Deckung des
Liquiditätsbedarfs zufließen.
Überbezug von Aktien
Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand
nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 4 : 1 entfallenden Bezug hinaus
eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis
abzugeben (Überbezug). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug
besteht nicht. Etwaige Überbezugswünsche müssen bei Ausübung des
gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags,
welcher von den Depot führenden Institut zusammen mit den
Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis zum
06. Juni 2010 angebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angabe einer bestimmten
Zahl von Aktien auf den von den Aktionären einzureichenden
Zeichnungsscheinen keinen Anspruch des betreffenden Aktionärs auf diese
Zahl von Aktien begründet, wenn und soweit diese Zahl von Aktien höher ist
als diejenige Zahl von Aktien die dem betreffenden Aktionär aufgrund des
Bezugsrechts zustünden.
Sollten Überbezugswünsche nicht vollständig erfüllt werden können, erhält
der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen des Überbezugs geleisteten Betrag
gegebenenfalls abzüglich etwa anfallender Bankgebühren von der Gesellschaft
zurückerstattet.
Einbeziehung der neuen Aktien in den Freiverkehr
Unmittelbar nach Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das
Handelsregister der Gesellschaft wird der Antrag auf Einbeziehung der neuen
Aktien aus der Barkapitalerhöhung in den Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse gestellt werden. Es kann jedoch nicht vorhergesagt werden,
wann genau die Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt. Solange die
Einbeziehung in den Freiverkehr nicht erfolgt ist, ist kein Börsenhandel in
den neuen Aktien möglich. Nach Einbeziehung in den Freiverkehr werden die
neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung in die bestehende Notierung für die
alten Aktien einbezogen.
Verkaufsbeschränkungen
Die neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden
insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act
of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der
Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge in den
USA nicht öffentlich zum Verkauf angeboten.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann
Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu
informieren und diese zu beachten.
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es
wird gemäß §§ 186 Abs. 2 S. 1, Abs. 5 S. 2, 25 S. 1 des Aktiengesetzes in
Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft in den elektronischen
Bundesanzeiger eingerückt. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die
Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des
Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden
Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe
oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften
anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine
gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der
Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das
Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des
Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung
der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen durch Dritte unterliegt im
In- und Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der
Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des
Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot
durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das In- und
Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden,
soweit dies nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen untersagt oder von
der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung
abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige
Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die
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125713 21.05.2011
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