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    DGAP-News  564  0 Kommentare QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals (deutsch)

    QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals

    DGAP-News: QSC AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

    QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des

    Grundkapitals

    11.05.2012 / 10:57

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    Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003:

    QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals

    Der Vorstand der QSC AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,

    eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des

    Grundkapitals, entsprechend bis zu 13.699.913 QSC-Aktien, zu erwerben. Der

    Aktienrückkauf soll am 21. Mai 2012 beginnen (frühester möglicher

    Erwerbszeitpunkt) und spätestens am 31. Dezember 2012 beendet werden

    (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt).

    Der Vorstand macht damit von dem Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen

    Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 Gebrauch, der den Vorstand gemäß § 71

    Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 19. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien im Umfang

    von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals ermächtigt. Die zurück erworbenen

    Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung

    vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere auch die

    Einziehung der Aktien, die Veräußerung der Aktien gegen Barzahlung in der

    Nähe des Börsenpreises, die Vorhaltung als Akquisitionswährung und die

    Bedienung von Erwerbsrechten, die Mitgliedern des Vorstands der QSC AG

    eingeräumt wurden.

    Der Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Abs. 2, 20a

    Abs. 3 WpHG unter Beachtung der sog. Safe-Harbor-Regelungen gemäß

    Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der

    Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates -

    Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen

    (nachfolgend 'EU-VO 2273/2003'). Der Rückkauf wird ausschließlich über den

    XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse im Auftrag und für Rechnung

    der Gesellschaft durch die von der Gesellschaft mandatierte Joh. Berenberg,

    Gossler & Co. KG, Hamburg, durchgeführt. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co.

    KG trifft ihre Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und

    das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der

    Gesellschaft.

    Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG hat sich insbesondere verpflichtet,

    bei dem Erwerb der QSC-Aktien die Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der

    Hauptversammlung der QSC AG vom 20. Mai 2010 zum Kaufpreis je Aktie sowie

    die Handelsbedingungen des Art. 5 der EU-VO 2273/2003 einzuhalten. Der

    Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den

    durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der

    Schlussauktion im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den

    jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen fünf

    Börsentagen ermittelt wurde, um nicht mehr als 5 Prozent über- oder

    unterschreiten. Des Weiteren darf der Kaufpreis je Aktie den Kurs des

    letzten im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unabhängig

    getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten

    unabhängigen Kaufangebots im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse

    nicht überschreiten. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im

    XETRA-Handel am 10. Mai 2012 entspräche das maximale Rückkaufvolumen einem

    Betrag von bis zu rund 23,96 Millionen Euro. Das zulässige maximale

    tägliche Rückkaufvolumen wurde für die Dauer des Aktienrückkaufprogramms

    festgelegt. Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG darf an einem Tag bis zu

    144.074 Aktien (entsprechend bis zu 25 Prozent des durchschnittlichen

    täglichen Aktienumsatzes im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse im

    Monat vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) erwerben.

    Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden

    rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

    Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EU-VO

    2273/2003 entsprechenden Weise bekannt gegeben. Zudem wird die QSC AG

    wöchentlich über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.qsc.de

    unter der Rubrik 'Investor Relations' informieren.

    Köln, 11. Mai 2012

    QSC AG

    Der Vorstand

    Ende der Corporate News

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    11.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: QSC AG

    Mathias-Brüggen-Straße 55

    50829 Köln

    Deutschland

    Telefon: +49-221-6698-724

    Fax: +49-221-6698-009

    E-Mail: invest@qsc.de

    Internet: www.qsc.de

    ISIN: DE0005137004

    WKN: 513700

    Indizes: TecDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    169376 11.05.2012




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