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QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals (deutsch)
QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals
DGAP-News: QSC AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des
Grundkapitals
11.05.2012 / 10:57
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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003:
QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals
Der Vorstand der QSC AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des
Grundkapitals, entsprechend bis zu 13.699.913 QSC-Aktien, zu erwerben. Der
Aktienrückkauf soll am 21. Mai 2012 beginnen (frühester möglicher
Erwerbszeitpunkt) und spätestens am 31. Dezember 2012 beendet werden
(spätester möglicher Erwerbszeitpunkt).
Der Vorstand macht damit von dem Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen
Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 Gebrauch, der den Vorstand gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 19. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien im Umfang
von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals ermächtigt. Die zurück erworbenen
Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung
vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere auch die
Einziehung der Aktien, die Veräußerung der Aktien gegen Barzahlung in der
Nähe des Börsenpreises, die Vorhaltung als Akquisitionswährung und die
Bedienung von Erwerbsrechten, die Mitgliedern des Vorstands der QSC AG
eingeräumt wurden.
Der Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Abs. 2, 20a
Abs. 3 WpHG unter Beachtung der sog. Safe-Harbor-Regelungen gemäß
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der
Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates -
Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen
(nachfolgend 'EU-VO 2273/2003'). Der Rückkauf wird ausschließlich über den
XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse im Auftrag und für Rechnung
der Gesellschaft durch die von der Gesellschaft mandatierte Joh. Berenberg,
Gossler & Co. KG, Hamburg, durchgeführt. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co.
KG trifft ihre Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und
das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft.
Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG hat sich insbesondere verpflichtet,
bei dem Erwerb der QSC-Aktien die Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung der QSC AG vom 20. Mai 2010 zum Kaufpreis je Aktie sowie
die Handelsbedingungen des Art. 5 der EU-VO 2273/2003 einzuhalten. Der
Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den
durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der
Schlussauktion im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den
jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen fünf
Börsentagen ermittelt wurde, um nicht mehr als 5 Prozent über- oder
unterschreiten. Des Weiteren darf der Kaufpreis je Aktie den Kurs des
letzten im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unabhängig
getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten
unabhängigen Kaufangebots im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
nicht überschreiten. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im
XETRA-Handel am 10. Mai 2012 entspräche das maximale Rückkaufvolumen einem
Betrag von bis zu rund 23,96 Millionen Euro. Das zulässige maximale
tägliche Rückkaufvolumen wurde für die Dauer des Aktienrückkaufprogramms
festgelegt. Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG darf an einem Tag bis zu
144.074 Aktien (entsprechend bis zu 25 Prozent des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse im
Monat vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) erwerben.
Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EU-VO
2273/2003 entsprechenden Weise bekannt gegeben. Zudem wird die QSC AG
wöchentlich über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.qsc.de
unter der Rubrik 'Investor Relations' informieren.
Köln, 11. Mai 2012
QSC AG
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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11.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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169376 11.05.2012