Leitplanken für eine stabile Wirtschafts- und Währungsunion
Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Prof. Udo Di Fabio Stiftungsvorstand Prof. Brun-Hagen Hennerkes fordert Ende der Niedrigzinspolitik
(DGAP-Media / 03.06.2013 / 11:07)
Presseinformation
München, den 4. Juni 2013
Leitplanken für eine stabile Wirtschafts- und Währungsunion:
Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Prof. Udo Di Fabio
Stiftungsvorstand Prof. Brun-Hagen Hennerkes fordert Ende der
Niedrigzinspolitik
Die Stiftung Familienunternehmen hat heute ein Gutachten des ehemaligen
Bundesverfassungsrichters Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio (Universität Bonn)
veröffentlicht. Unter dem Titel 'Die Zukunft einer stabilen Wirtschafts-
und Währungsunion. Verfassungs- sowie europarechtliche Grenzen und
Möglichkeiten' definiert Di Fabio verfassungsrechtliche Leitplanken der
Eurorettung und der europäischen Integration. In der kommenden Woche hat
das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung über die Klagen
gegen die Eurorettung angesetzt.
Für Di Fabio bewegen sich die meisten der in der akuten Schuldenkrise
seitens der Politik ergriffenen Maßnahmen in einem rechtlichen
Grenzbereich. Für ihn kommt es sehr darauf an, ob Garantien und Hilfen in
der Eurorettung zurückgeführt oder erweitert werden.
Di Fabio hat geprüft, wie Kompetenzüberschreitungen der Europäischen
Zentralbank z. B. in Form einer verbotenen Staatsfinanzierung verhindert
werden könnten. Als Ultima Ratio kann das Bundesverfassungsgericht nach
seinem Gutachten der Bundesregierung sogar einen Austritt aus der Euro-Zone
empfehlen.
Dazu erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung
Familienunternehmen:
1. Die Errichtung einer Sondermülldeponie für die schlechten Risiken
verantwortungsloser Finanzminister und Banker gehört nicht zu den Aufgaben
der Europäischen Zentralbank. Es ist nicht zutreffend, dass Europa sich mit
einer Kombination aus dem Erwerb von Staatsanleihen und niedrigen Zinsen
Zeit gekauft hätte, um die notwendigen Reformen in den hochverschuldeten
Ländern umzusetzen. Im Gegenteil: Diese Länder wie auch ihre Unternehmen
stellen sich auf diese Niedrigzinspolitik dauerhaft ein. Sie bauen
hierdurch mittelfristig größte Risiken auf. Daher halte ich es für
erforderlich, dass ein politischer Abstimmungsprozess in Gang gesetzt wird,
wie und wann diese Niedrigzinspolitik beendet wird; ähnlich wie dies
bereits in den USA begonnen hat.
2. Die Eurorettung als solche stand für die deutschen Familienunternehmen
nie zur Disposition. Den Familienunternehmen wie den Bürgern fehlt es
jedoch an Transparenz, welche Haftungsrisiken aus den bisherigen
unterschiedlichen Rettungsmaßnahmen, Liquiditätsschirmen und Targetsalden
in der Summe an Haftungsrisiken für Deutschland und damit seine
Steuerzahler entsteht. Wir verlangen von der Bundesregierung, dass sie der
Öffentlichkeit regelmäßig umfassend Rechenschaft über die Gesamthöhe aller
Risiken ablegt.
3. Die Steuerbürger sind als die letztendlich Haftenden in dem EZB-Rat als
obersten Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank nicht ausreichend
repräsentiert. Jedes Land verfügt im EZB-Rat über nur eine Stimme. Das gilt
auch für Deutschland, obwohl es mit 27 Prozent aller bisherigen und
zukünftigen Verpflichtungen das bei weitem größte Haftungsrisiko trägt.
Euro-Länder wie Malta und Zypern stehen dagegen nur für etwa ein Zehntel
Prozent gerade und haben doch dasselbe Stimmengewicht wie Deutschland. Wir
fordern daher, die Stimmen im EZB-Rat im Wege eines
Vertragsänderungsverfahrens nach dem Haftungsanteil jedes einzelnen Staates
zu gewichten.
Das Gutachten 'Die Zukunft einer stabilen Wirtschafts- und Währungsunion'
kann unter www.familienunternehmen.de abgerufen werden
Weitere Informationen:
Ende der Pressemitteilung
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Emittent/Herausgeber: Stiftung Familienunternehmen
Schlagwort(e): Recht
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die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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214399 03.06.2013
Bundesverfassungsrichters Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio (Universität Bonn)
veröffentlicht. Unter dem Titel 'Die Zukunft einer stabilen Wirtschafts-
und Währungsunion. Verfassungs- sowie europarechtliche Grenzen und
Möglichkeiten' definiert Di Fabio verfassungsrechtliche Leitplanken der
Eurorettung und der europäischen Integration. In der kommenden Woche hat
das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung über die Klagen
gegen die Eurorettung angesetzt.
Für Di Fabio bewegen sich die meisten der in der akuten Schuldenkrise
seitens der Politik ergriffenen Maßnahmen in einem rechtlichen
Grenzbereich. Für ihn kommt es sehr darauf an, ob Garantien und Hilfen in
der Eurorettung zurückgeführt oder erweitert werden.
Di Fabio hat geprüft, wie Kompetenzüberschreitungen der Europäischen
Zentralbank z. B. in Form einer verbotenen Staatsfinanzierung verhindert
werden könnten. Als Ultima Ratio kann das Bundesverfassungsgericht nach
seinem Gutachten der Bundesregierung sogar einen Austritt aus der Euro-Zone
empfehlen.
Dazu erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung
Familienunternehmen:
1. Die Errichtung einer Sondermülldeponie für die schlechten Risiken
verantwortungsloser Finanzminister und Banker gehört nicht zu den Aufgaben
der Europäischen Zentralbank. Es ist nicht zutreffend, dass Europa sich mit
einer Kombination aus dem Erwerb von Staatsanleihen und niedrigen Zinsen
Zeit gekauft hätte, um die notwendigen Reformen in den hochverschuldeten
Ländern umzusetzen. Im Gegenteil: Diese Länder wie auch ihre Unternehmen
stellen sich auf diese Niedrigzinspolitik dauerhaft ein. Sie bauen
hierdurch mittelfristig größte Risiken auf. Daher halte ich es für
erforderlich, dass ein politischer Abstimmungsprozess in Gang gesetzt wird,
wie und wann diese Niedrigzinspolitik beendet wird; ähnlich wie dies
bereits in den USA begonnen hat.
2. Die Eurorettung als solche stand für die deutschen Familienunternehmen
nie zur Disposition. Den Familienunternehmen wie den Bürgern fehlt es
jedoch an Transparenz, welche Haftungsrisiken aus den bisherigen
unterschiedlichen Rettungsmaßnahmen, Liquiditätsschirmen und Targetsalden
in der Summe an Haftungsrisiken für Deutschland und damit seine
Steuerzahler entsteht. Wir verlangen von der Bundesregierung, dass sie der
Öffentlichkeit regelmäßig umfassend Rechenschaft über die Gesamthöhe aller
Risiken ablegt.
3. Die Steuerbürger sind als die letztendlich Haftenden in dem EZB-Rat als
obersten Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank nicht ausreichend
repräsentiert. Jedes Land verfügt im EZB-Rat über nur eine Stimme. Das gilt
auch für Deutschland, obwohl es mit 27 Prozent aller bisherigen und
zukünftigen Verpflichtungen das bei weitem größte Haftungsrisiko trägt.
Euro-Länder wie Malta und Zypern stehen dagegen nur für etwa ein Zehntel
Prozent gerade und haben doch dasselbe Stimmengewicht wie Deutschland. Wir
fordern daher, die Stimmen im EZB-Rat im Wege eines
Vertragsänderungsverfahrens nach dem Haftungsanteil jedes einzelnen Staates
zu gewichten.
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kann unter www.familienunternehmen.de abgerufen werden
Weitere Informationen:
Hartmut Kistenfeger Tel.: +49 (0) 89 / 12 76 400 05
Leiter Presse- und Fax: +49 (0) 89 / 12 76 400 09
Öffentlichkeitsarbeit Mobil: +49 (0) 163/4267021
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Prinzregentenstraße 50 www.familienunternehmen.de
D-80538 München
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