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    DGAP-WpÜG  636  0 Kommentare Übernahmeangebot; DE0005228100

    Zielgesellschaft: Bien-Zenker AG; Bieter: ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG

    WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß

    § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 29 Abs. 1, 34 des

    Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

    Bieter:

    ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG

    Arco Palais, Theatinerstraße 7

    80333 München

    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 206561.

    Zielgesellschaft:

    Bien-Zenker AG

    Am Distelrasen 2

    36381 Schlüchtern

    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 90591.

    Stammaktien: ISIN DE0005228100; WKN 522810

    Bei den Aktien an der Zielgesellschaft handelt es sich um nennwertlosen

    Inhaber-Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am

    Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 3,00 je Stückaktie ('BZ-Aktien').

    Die BZ-Aktien sind zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) der

    Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Außerdem werden sie im Freiverkehr

    an den Wertpapierbörsen in Berlin, München und Stuttgart gehandelt.

    Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage mit den genauen Bestimmungen des

    Übernahmeangebots und weiterer das Übernahmeangebot betreffender

    Informationen wird im Internet unter

    http://www.adcuram.de

    erfolgen. Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung

    im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.

    Der Bieter hat am 12.08.2013 entschieden, den Aktionären der

    Zielgesellschaft anzubieten, ihre BZ-Aktien im Wege eines freiwilligen

    öffentlichen Übernahmeangebots gegen Zahlung einer Gegenleistung von

    EUR 14,09 je BZ-Aktie

    zu erwerben ('Übernahmeangebot'). Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu

    den in der Angebotsunterlage nach § 11 WpÜG noch darzustellenden

    Bedingungen und Bestimmungen ergehen. Aus jetziger Sicht wird das

    Übernahmeangebot voraussichtlich unter der aufschiebenden Bedingung der

    Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden stehen; weitere

    Angebotsbedingungen sind möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten.

    Der Bieter hat am 12.08.2013 mit der ELK Fertighaus Aktiengesellschaft mit

    dem Sitz in Schrems/Österreich, eingetragen im Firmenbuch zu FN 36889z,

    zuständiges Gericht Landesgericht Krems an der Donau, einen

    Aktienkaufvertrag über die von der ELK Fertighaus Aktiengesellschaft

    gehaltenen Stück 2.164.424 BZ-Aktien (die 'ELK-Aktien') abgeschlossen. Der

    Vollzug des Aktienkaufvertrages, das heißt die Übertragung des Eigentums an

    den ELK-Aktien, ist insbesondere aufschiebend bedingt durch die Freigabe

    durch die zuständigen Kartellbehörden.

    Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG ist eine 100-prozentige

    unmittelbare Tochtergesellschaft der ADCURAM Development Holding GmbH mit

    dem Sitz in München. An der ADCURAM Development Holding GmbH sind zum einen

    die ADCURAM Group AG, mit dem Sitz in Wien/Österreich, zu 33 Prozent und

    zum anderen die ADCURAM Beteiligungen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München

    zu 67 Prozent beteiligt. Die alleinige geschäftsführungs- und

    vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin der ADCURAM

    Beteiligungen GmbH & Co. KG ist die ADCURAM Management GmbH, deren

    Geschäftsanteile zu 100 Prozent von der ADCURAM Group AG gehalten werden.

    Daher ist die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG auch eine mittelbare

    Tochtergesellschaft der ADCURAM Group AG.

    Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

    Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

    und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung

    bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der

    Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

    (WpÜG-AngebotsVO) unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots

    nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik

    Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen,

    Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots

    außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt

    worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können nicht darauf vertrauen,

    sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen

    Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

    Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande

    kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

    unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

    Wichtige Information:

    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

    zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf der BZ-Aktien. Die Informationen in

    dieser Bekanntmachung sind nicht vollständig. Die endgültigen Bedingungen

    und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach

    Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

    Es wird ausdrücklich auf die Angebotsunterlage verwiesen, die

    voraussichtlich im September 2013 veröffentlicht werden wird. Die ADCURAM

    Fertigbautechnik Holding AG behält sich eine Änderung der Bedingungen und

    Bestimmungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, ausdrücklich

    vor. Inhabern von BZ-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage

    sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden

    Dokumente zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht

    worden sind, da diese Dokumente wichtige Informationen enthalten werden.

    Inhabern von BZ-Aktien wird zudem empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen

    Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der

    Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

    München, den 12.08.2013

    ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG

    Der Vorstand

    Ende der WpÜG-Meldung

    12.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in

    Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart





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