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    Getgoods.de AG  5231  0 Kommentare Doch noch Hoffnung für Getgoods.de Anleger?

    Das Bundeskartellamt hat auf seiner Internetseite veröffentlicht, dass am 27.11.2013 ein Antrag der Firma Conrad Electronic SE zum mittelbaren Erwerb wesentlicher Vermögensteile der getgoods.de eingegangen sei. Dieser Antrag ist unter dem Aktenzeichen B7-100/13 registriert und wird derzeit geprüft. Hier kann nur gemutmaßt werden, ob die Firma als ganzes übernommen - und somit auch die Verpflichtungen aus der Anleihe bedient werden - oder ggf. im Rahmen eines Asset Deals nur die operativ tätigen Onlineshops aus der Insolvenz übernommen werden sollen. 

    Update 03.12.2013, 14:45 Uhr: Der Autor ist darauf hingeweisen worden, dass auch eine Übernahme der Getgoods.de AG keinesfalls eine vollständige Bedienung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft bedeuten muss. Als Beispiel wird hier die Insolvenz der Kartstadt Warenhaus AG genannt: trotz Übernahme durch den Investor Berggrün bekamen die Gläubiger nur eine Quote von 3%. Somit sollte jeder Anleger überprüfen (lassen), ob Ansprüche gegen Hintermänner durchsetzbar sind, da nur gegen diese eine volle Erstattung des Zeichnungsbetrages der Anleihe möglich ist. Weiterhin kann im Rahmen von Gläubigerversammlungen Einfluß auf einen angemessenen Kaufpreis genommen werden - der Insolvenzverwalter darf Assets nur mit Zustimmung der Gläubigerversammlung veräußern (§ 160 Abs. 2, Nr. 1 InsO).




    Verfasst von 2Holden Alvarez
    Getgoods.de AG Doch noch Hoffnung für Getgoods.de Anleger? Das Bundeskartellamt hat auf seiner Internetseite veröffentlicht, dass am 27.11.2013 ein Antrag der Firma Conrad Electronic SE zum mittelbaren Erwerb wesentlicher Vermögensteile der getgoods.de eingegangen sei.Was steckt dahinter?