Differenzbesteuerung statt Mehrwertsteuererhöhung für Silbermünzen - BMF bewilligt Differenzbesteuerung für Altbestände (News mit Zusatzmaterial)
(DGAP-Media / 10.12.2013 / 09:25)
Wiesbaden, 05. Dezember 2013 - Zum Jahreswechsel entfällt der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz für Silbermünzen. Viele Silber-Anleger unterliegen dem
Irrglauben, dass sich Münzen deshalb um 12 Prozentpunkte verteuern werden
und sorgen für einen Ausverkauf bei Edelmetallhändlern. Dank der
Differenzbesteuerung in Kombination mit Import der Silbermünzen aus
Nicht-EU-Ländern ist es Händlern jedoch möglich auch 2014 diese zu nahezu
unveränderten Preisen anzubieten. Nun hat das BMF auch die
Differenzbesteuerung als Übergangsregelung für Altbestände aus 2013
gebilligt:
Neben Silbermünzen aus dem Nicht-EU-Ausland können ab 01.01.2014
auch Münz-Altbestände aus 2013 differenzbesteuert und damit günstiger
gehandelt werden. Das gab das Bundesfinanzministerium in einem
Rundschreiben bekannt. Gleichzeitig schuf der Gesetzgeber für Altbestände
mit Einzelstückwerten unterhalb 500 Euro eine vereinfachende
Sonderregelung, die bis vorerst 31. Dezember 2016 gilt. In Ergänzung zur
Pressemitteilung vom 28. November 2013 'So bleibt die Silbermünze auch 2014
günstig' informiert die Solit Edelmetall Handelsgesellschaft mbH über die
aktuellen Entwicklungen der Differenzbesteuerung auf Silbermünzen ab 2014.
Silberunze verteuert sich nur wenige Cent dank Differenzbesteuerung
Wie inzwischen bekannt, wird zum 01. 01. 2014 der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz für im Inland erworbene Silbermünzen und
Silbermünzbarren gestrichen. Was jedoch nicht für Münzen und Münzbarren
gelten muss, die von außerhalb der EU eingeführt werden. Hier gilt
weiterhin der verminderte Einfuhrumsatzsteuersatz von 7 Prozent. Durch
Anwendung der Differenzbesteuerung können Händler nun folgenden Vorteil
generieren: Entgegen gängiger Praxis lässt sich er sich dafür nicht die
gezahlte Vorsteuer erstatten, sondern im Rahmen der Differenzbesteuerung zu
seinem Einkaufspreis hinzuzurechnen. Werden diese Münzen in Deutschland
dann weiterverkauft, fällt nicht der komplette Mehrwertsteuersatz von 19
Prozent an.
Besteuert wird dann die Differenz zwischen seinem Einkaufs- und
Verkaufspreis. Dadurch erhöht sich - bei gleichbleibendem Edelmetallkurs -
im Vergleich zu einem Erwerb in 2013 der Kaufpreis für einen Privatanleger
nicht um ganze 12 Prozentpunkte, sondern aufgrund der geringen
Handelsmargen bei Edelmetallen um voraussichtlich weniger als ein Prozent:
Eine Silbermünze, die jetzt beispielsweise 19,47 EUR brutto kostet,
verteuert sich steuerlich bedingt so nicht um 1,11 EUR auf 21,66 EUR,
Wie inzwischen bekannt, wird zum 01. 01. 2014 der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz für im Inland erworbene Silbermünzen und
Silbermünzbarren gestrichen. Was jedoch nicht für Münzen und Münzbarren
gelten muss, die von außerhalb der EU eingeführt werden. Hier gilt
weiterhin der verminderte Einfuhrumsatzsteuersatz von 7 Prozent. Durch
Anwendung der Differenzbesteuerung können Händler nun folgenden Vorteil
generieren: Entgegen gängiger Praxis lässt sich er sich dafür nicht die
gezahlte Vorsteuer erstatten, sondern im Rahmen der Differenzbesteuerung zu
seinem Einkaufspreis hinzuzurechnen. Werden diese Münzen in Deutschland
dann weiterverkauft, fällt nicht der komplette Mehrwertsteuersatz von 19
Prozent an.
Besteuert wird dann die Differenz zwischen seinem Einkaufs- und
Verkaufspreis. Dadurch erhöht sich - bei gleichbleibendem Edelmetallkurs -
im Vergleich zu einem Erwerb in 2013 der Kaufpreis für einen Privatanleger
nicht um ganze 12 Prozentpunkte, sondern aufgrund der geringen
Handelsmargen bei Edelmetallen um voraussichtlich weniger als ein Prozent:
Eine Silbermünze, die jetzt beispielsweise 19,47 EUR brutto kostet,
verteuert sich steuerlich bedingt so nicht um 1,11 EUR auf 21,66 EUR,