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    EANS-Hauptversammlung  421  0 Kommentare BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2


    Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger
    Ermächtigung des Vorstandes gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer
    von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis
    zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zu erwerben
    (zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien.

    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

    Folgende Unterlagen liegen ab 24. April 2014 zur Einsicht der
    Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 9020
    Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, im Vorstandsbüro/ Investor Relations,
    auf:

    - Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht -
    Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag für die
    Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das
    Geschäftsjahr 2013 - Beschlussvorschläge - Lebensläufe und
    Erklärungen gemäß §87 Abs. 2 AktG der Kandidaten für die Wahl in den
    Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5. - Formular für die Erteilung
    einer Vollmacht - Formular für den Widerruf einer Vollmacht -
    vollständiger Text dieser Einladung

    Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
    Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

    Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
    die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
    spätestens ab 24. April 2014 außerdem im Internet unter www.bks.at
    zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§109,110 UND 118 AKTG

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
    die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
    Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
    auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
    gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
    24. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 9020
    Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro / Investor Relations,
    zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage
    einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass
    die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
    Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
    Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
    Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
    auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
    können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
    Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
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    EANS-Hauptversammlung BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - EINLADUNG ZUR 75. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER BKS BANK AG Termin: 15. Mai 2014 um 10.00 Uhr, BKS Bank-Zentrale, 9020 …