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    EANS-Stimmrechte  1248  0 Kommentare Andritz AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung - Seite 2


    wieder 5.949.543 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von
    5,721%) hält, womit ihre direkte Beteiligung sowie die von Salapo und MANILE
    indirekt gehaltene Beteiligung an der Emittentin die Meldeschwellen von 4% und
    5% überschritten hat.

    Die Übernahmekommission ("ÜbK") hat am 25.09.2014 von Amts wegen die Einleitung
    eines Verfahrens gemäß § 33 Abs 1 Z 2 ÜbG betreffend die ANDRITZ beschlossen.
    Gegenstand dieses Verfahrens war die Prüfung, ob in Zusammenhang mit den im
    August 2014 von den Kernaktionären der ANDRITZ, insbesondere Custos,
    durchgeführten Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines
    seit 2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ ein
    Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde. Die ÜbK hat hierzu am 20.03.2015
    einen Bescheid erlassen, der den Mandaten am 25.03.2015 zugestellt wurde. Die
    ÜbK gelangte zum Ergebnis, dass keine Verletzung der Angebotspflicht vorliegt
    und daher kein Pflichtangebot gestellt werden muss, allerdings Custos die
    mittelbar von Manile über Salapo und Certus gehaltene Beteiligung im Ausmaß von
    5.949.543 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von 5,721%)
    gemäß § 23 Abs 2 Z 1 ÜbG einseitig zuzurechnen ist.

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    Die Rechtsansicht der ÜbK führt aufgrund der gemäß § 91a Abs 7 BörseG
    vorzunehmenden Zusammenrechnung aller Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG zu
    folgendem Gesamtbestand von Stimmrechten gemäß §§ 91 ff BörseG, die Custos und
    Herrn Dr. Wolfgang Leitner wie folgt zurechenbar sind:

    SASR 58 gemäß § 91 BörseG: 26.000.001 / 25% + 1 Aktie
    Custos gemäß §§ 91, 92 Z 4 BörseG: 26.000.001 / 25% + 1 Aktie
    Dr. Wolfgang Leitner gemäß §§ 91, 92 Z 4 BörseG: 26.806.001 / 25,775%
    Custos und Dr. Wolfgang Leitner gemäß §§ 91, 92 Z 7 BörseG: 5.949.543 / 5,721%
    Custos zusammengerechnet: 31.949.544 / 30,721%
    Dr. Wolfgang Leitner zusammengerechnet: 32.755.544 / 31,496%

    Damit haben Custos bzw. Herr Dr. Wolfgang Leitner gemäß § 91 Abs 1 Satz 5 Z 1
    BörseG die Schwelle von 30% der direkt und indirekt gehaltenen Anteile an
    Stimmrechten der Emittentin überschritten. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14
    Tage. Die Mandanten beabsichtigen derzeit nicht den Bescheid der
    Übernahmekommission innerhalb noch offener Rechtsmittelfrist anzufechten.

    Rückfragehinweis:
    Dr. Michael Buchbauer

    Head of Investor Relations

    Tel.: +43 316 6902 2979

    Fax: +43 316 6902 465

    mailto:michael.buchbauer@andritz.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: Andritz AG
    Stattegger Straße 18
    A-8045 Graz
    Telefon: +43 (0)316 6902-0
    FAX: +43 (0)316 6902-415
    Email: welcome@andritz.com
    WWW: www.andritz.com
    Branche: Maschinenbau
    ISIN: AT0000730007
    Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
    Börsen: Amtlicher Handel: Wien
    Sprache: Deutsch


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