DGAP-Adhoc
Asian Bamboo senkt Umsatz- und Cash-Flow Prognose
Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung
16.07.2015 18:01
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Asian Bamboo senkt Umsatz- und Cash-Flow Prognose
Hamburg, 16. Juli 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das
Unternehmen", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB", ADR Börsenkürzel
"ASIBY") teilt mit, dass das Unternehmen seine Umsatzprognose für das
laufende Geschäftsjahr vom 8 Mio. EUR auf 2 Mio. EUR Gesamtumsatz gesenkt
hat. Ebenfalls abweichend von der ursprünglichen Prognose (2 Mio. EUR
negativer operativer Cash-Flow) wird
ein höherer negativer operativer Cash-Flow aus laufender
Geschäftstätigkeit in Höhe von rund 3 Mio. EUR erwartet. Die
Prognoseanpassung wurde in erster Linie aufgrund struktureller
Veränderungen betreffend die Plantagen erforderlich. Verstärkt wurde der
negative Trend durch die Insolvenzanträge von DEG und PROPARCO, die sich
zusätzlich zu den strukturellen Problemen im Plantagengeschäft negativ auf
die Geschäftsentwicklung ausgewirkt haben.
Die Jahresabschlussprüfung und die Fertigstellung des Geschäftsberichts
verzögern sich weiterhin aufgrund der von DEG und PROPARCO eingereichten
Insolvenzanträge. Die Finanzberichte für Q1 2015 und Q1 - Q2 2015 sollen
indessen auf Basis des vorläufigen Jahresabschlusses 2014 (Stand: 6. März
2015) bis Ende August veröffentlicht werden.
Disclaimer:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian
Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Asian Bamboo senkt Umsatz- und Cash-Flow Prognose
Hamburg, 16. Juli 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das
Unternehmen", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB", ADR Börsenkürzel
"ASIBY") teilt mit, dass das Unternehmen seine Umsatzprognose für das
laufende Geschäftsjahr vom 8 Mio. EUR auf 2 Mio. EUR Gesamtumsatz gesenkt
hat. Ebenfalls abweichend von der ursprünglichen Prognose (2 Mio. EUR
negativer operativer Cash-Flow) wird
ein höherer negativer operativer Cash-Flow aus laufender
Geschäftstätigkeit in Höhe von rund 3 Mio. EUR erwartet. Die
Prognoseanpassung wurde in erster Linie aufgrund struktureller
Veränderungen betreffend die Plantagen erforderlich. Verstärkt wurde der
negative Trend durch die Insolvenzanträge von DEG und PROPARCO, die sich
zusätzlich zu den strukturellen Problemen im Plantagengeschäft negativ auf
die Geschäftsentwicklung ausgewirkt haben.
Die Jahresabschlussprüfung und die Fertigstellung des Geschäftsberichts
verzögern sich weiterhin aufgrund der von DEG und PROPARCO eingereichten
Insolvenzanträge. Die Finanzberichte für Q1 2015 und Q1 - Q2 2015 sollen
indessen auf Basis des vorläufigen Jahresabschlusses 2014 (Stand: 6. März
2015) bis Ende August veröffentlicht werden.
Disclaimer:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian
Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte