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    DGAP-Adhoc  554  0 Kommentare Asian Bamboo senkt Umsatz- und Cash-Flow Prognose


    Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung

    16.07.2015 18:01

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Asian Bamboo senkt Umsatz- und Cash-Flow Prognose

    Hamburg, 16. Juli 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das
    Unternehmen", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB", ADR Börsenkürzel
    "ASIBY") teilt mit, dass das Unternehmen seine Umsatzprognose für das
    laufende Geschäftsjahr vom 8 Mio. EUR auf 2 Mio. EUR Gesamtumsatz gesenkt
    hat. Ebenfalls abweichend von der ursprünglichen Prognose (2 Mio. EUR
    negativer operativer Cash-Flow) wird
    ein höherer negativer operativer Cash-Flow aus laufender
    Geschäftstätigkeit in Höhe von rund 3 Mio. EUR erwartet. Die
    Prognoseanpassung wurde in erster Linie aufgrund struktureller
    Veränderungen betreffend die Plantagen erforderlich. Verstärkt wurde der
    negative Trend durch die Insolvenzanträge von DEG und PROPARCO, die sich
    zusätzlich zu den strukturellen Problemen im Plantagengeschäft negativ auf
    die Geschäftsentwicklung ausgewirkt haben.

    Die Jahresabschlussprüfung und die Fertigstellung des Geschäftsberichts
    verzögern sich weiterhin aufgrund der von DEG und PROPARCO eingereichten
    Insolvenzanträge. Die Finanzberichte für Q1 2015 und Q1 - Q2 2015 sollen
    indessen auf Basis des vorläufigen Jahresabschlusses 2014 (Stand: 6. März
    2015) bis Ende August veröffentlicht werden.

    Disclaimer:

    Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
    ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
    noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
    der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
    oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
    Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
    in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
    dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
    Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
    des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian
    Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter
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