BKS Bank AG
77. ordentliche Hauptversammlung - Seite 2
Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:
Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 30.001.970 Stimmen = 100%
Anzahl der Gegenstimmen: 0 Stimmen = 0%
b) Es wurde beschlossen, Herrn Gerhard Burtscher, geb. am 26. Oktober 1967, auf die satzungsmäßige Höchstdauer, das ist bis zum Ende jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, neu in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:
Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 30.000.970 Stimmen = 99,9967%
Anzahl der Gegenstimmen: 1.000 Stimmen = 0,0033%
Punkt 6 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2017
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Es wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2017 die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Zweigstelle Klagenfurt, Krassniggstraße 36, 9020 Klagenfurt, mit der Abschlussprüfung der Geschäftsgebarung der BKS Bank AG und ihres Konzerns zu betrauen.
Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:
Stimmberechtigte Präsenz: 30.001.970 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 30.001.970 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 83,26%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 30.001.970 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 30.000.970 Stimmen = 99,9967%
Anzahl der Gegenstimmen: 1.000 Stimmen = 0,0033%
Punkt 7 der Tagesordnung
Es wurde beschlossen, die dem Vorstand in der 75. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2014 für die Dauer von 30 Monaten erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65
Abs 1 Z 4 AktG zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens zu widerrufen und durch folgende Ermächtigung zu ersetzen:
Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erwerben. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf den Durch-schnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 18. November 2018.