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    DGAP-Adhoc  464  0 Kommentare AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH (deutsch)

    AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH

    AIXTRON SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme

    24.10.2016 06:39

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme

    des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der

    Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH

    Herzogenrath, 24. Oktober 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein

    weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die

    Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass das Bundesministerium für

    Wirtschaft und Energie gegenüber der Fujian Grand Chip Investment Fund LP,

    als mittelbarer Gesellschafterin der Grand Chip Investment GmbH, seine am

    8. September 2016 in Bezug auf das Übernahmeangebot der Grand Chip

    Investment GmbH erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen und eine

    Wiederaufnahme des Prüfverfahrens angekündigt hat.

    Die AIXTRON SE wurde am späten Abend des 21. Oktober 2016 über diese

    Entscheidung informiert.

    Kontakt:

    Guido Pickert

    Investor Relations & Konzernkommunikation

    T: +49 (2407) 9030-444

    F: +49 (2407) 9030-445

    invest@aixtron.com

    Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6,

    DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter

    http://www.aixtron.com verfügbar.

    Zusätzliche Informationen

    Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder

    ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren

    dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American

    Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die

    Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip

    Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage

    veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American

    Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen

    Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das

    Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/

    Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der

    AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem

    Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots

    sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter

    www.grandchip-aixtron.com abrufbar.

    Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den

    USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür

    übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von

    Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften

    zulässig ist.

    Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,

    eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit

    zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/

    Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die

    Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der

    jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig

    gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das

    Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot

    geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen

    Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC

    eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter

    www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement

    der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen

    unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.

    24.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: AIXTRON SE

    Dornkaulstraße 2

    52134 Herzogenrath

    Deutschland

    Telefon: +49 (2407) 9030-0

    Fax: +49 (2407) 9030-40

    E-Mail: invest@aixtron.com

    Internet: www.aixtron.com

    ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0

    WKN: A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT

    Indizes: TecDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate

    Exchange; Nasdaq

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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