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    TÜV Rheinland  335  0 Kommentare Erfolg vor dem Bundesgerichtshof / Höchstes deutsches Zivilgericht verneint Haftung von TÜV Rheinland LGA Products GmbH im Fall PIP-Brustimplantate

    Karlsruhe (ots) - Der Bundesgerichtshof ("BGH") in Karlsruhe hat
    heute in einer wegweisenden Entscheidung im Zusammenhang mit
    Brustimplantaten von Poly Implant Prothèse ("PIP") zugunsten der TÜV
    Rheinland LGA Products GmbH ("TRLP") entschieden. Der BGH folgte der
    Auslegung der Medizinprodukterichtlinie durch den Gerichtshof der
    Europäischen Union ("EuGH") und bestätigte die Position von TRLP im
    Fall PIP, dass Benannte Stellen keine generellen Pflichten haben zur
    Durchführung von unangemeldeten Inspektionen, zu Produktprüfungen
    und/oder zur Sichtung von Geschäftsunterlagen des Herstellers.
    Hartmut Müller-Gerbes, Konzernsprecher TÜV Rheinland AG: "Diese
    Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs ist eine sehr gute
    Nachricht. Die Richter bestätigen damit, dass unsere Mitarbeiter und
    wir als Unternehmen verantwortungsvoll gehandelt und unsere Arbeit
    korrekt gemacht haben."

    Zuvor hatten bereits das Landgericht Frankenthal und das
    Oberlandesgericht Zweibrücken die Klage in erster und zweiter Instanz
    abgewiesen. Der BGH hatte sein Verfahren zunächst ausgesetzt und den
    EuGH um die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen zur Auslegung der
    europäischen Medizinprodukterichtlinie gebeten. Mit Urteil vom 16.
    Februar 2017 bestätigte der EuGH, dass die Medizinprodukterichtlinie
    selbst keine Haftung von Benannten Stellen, wie TRLP, vorsieht.
    Benannte Stellen, so der EuGH, haben nach der
    Medizinprodukterichtlinie zudem auch keine generelle Pflicht "zur
    Durchführung von unangemeldeten Inspektionen, zu Produktprüfungen
    und/oder zur Sichtung von Geschäftsunterlagen des Herstellers".

    Unter Berücksichtigung der Vorgaben des EuGH hat der BGH die
    Entscheidungen der Vorinstanzen jetzt bestätigt.

    "Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof unser Verständnis
    bestätigt hat. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat
    Signalwirkung für alle weiteren Verfahren in dieser Sache. Wir sind
    zuversichtlich, dass die Gerichte (z. B. in Deutschland und
    Frankreich), die Klagen in Sachen PIP entscheiden werden, auf
    Grundlage der Tatsachen im Fall PIP weiterhin zu dem Schluss kommen
    werden, dass die TÜV Rheinland LGA Products GmbH ihre Aufgaben als
    Benannte Stelle zu jeder Zeit verantwortungsvoll und im Einklang mit
    allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen hat", sagte Ina
    Brock von der Kanzlei Hogan Lovells LLP, die Anwältin von TRLP.

    Die französische Herstellerfirma der PIP-Brustimplantate hatte die
    zuständigen französischen Marktüberwachungsbehörden und TRLP als
    Benannte Stelle jahrelang systematisch betrogen. Die betrügerischen
    Handlungen von PIP waren für TRLP nicht erkennbar und hätten mit den
    Mitteln, die einer privaten Benannten Stelle von Rechts wegen
    zustehen, nicht aufgedeckt werden können. TRLP ist hierfür nicht
    verantwortlich.

    Auch in Frankreich haben das Berufungsgericht in Aix-en-Provence
    am 2. Juli 2015 und das Landgericht Paris am 29. September 2014
    jegliche Haftung von TRLP zurückgewiesen. Das Landgericht Marseille
    hatte im Rahmen eines Strafverfahrens in Frankreich zudem bereits am
    10. Dezember 2013 die Verantwortlichen von PIP wegen Betruges
    zulasten der betroffenen Frauen sowie zulasten von TRLP zu teilweise
    mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Berufungsgericht in
    Aix-en-Provence hat diese Verurteilung am 2. Mai 2016 bestätigt.

    Zum Hintergrund: PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter
    - zumindest zeitweiser - Verwendung einer nicht-deklarierten
    Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TRLP getäuscht und stets
    vorgegeben, ausschließlich das gegenüber TRLP deklarierte Silikon als
    Rohmaterial verwendet zu haben. PIP hat den Prüfern der TRLP
    vollständige Unterlagen (z.B. das Design Dossier,
    Chargendokumentation, Produktionsanweisungen) über die angebliche
    Verwendung des deklarierten Silikons zur Verfügung gestellt.
    Sämtliche Hinweise auf die Verwendung abweichender Rohmaterialien hat
    PIP systematisch verschleiert.

    Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle
    beteiligten Kreise getäuscht - an erster Stelle die Patientinnen,
    aber auch die Gesundheitsbehörden und TRLP. Nach Bekanntwerden des
    Betruges von PIP Ende März 2010 hat TRLP die Zertifikate für PIP
    ausgesetzt.

    TRLP hat größtes Verständnis für die Sorge von Patientinnen mit
    PIP-Implantaten und teilt das Interesse der Frauen an einer
    umfassenden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP. Deshalb
    hatte TRLP auch Strafanzeige gegen PIP und die dort handelnden
    Personen gestellt.

    OTS: TÜV Rheinland AG
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    Hartmut Müller-Gerbes, Presse, Tel.: +49 2 21/8 06-4355
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