EANS-Hauptversammlung
RHI AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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13.07.2017
Einberufung
der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur außerordentlichen
Hauptversammlung der RHI AG am 4. August 2017 um 09:00 Uhr MESZ, Wiener Zeit,
und 5. August 2017 im Saal E1, Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-
Platz 1, ein. Falls eine Beendigung der Hauptversammlung am 4. August 2017 bis
24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, nicht möglich ist, wird die Hauptversammlung am
folgenden Tag 0:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, fortgesetzt.
ISIN AT0000676903
T a g e s o r d n u n g
1. Beschlussfassung über die Spaltung, nämlich
a) die Zustimmung zur Übertragung des gesamten operativen Geschäftsbetriebs der
RHI AG samt den in Kapitel 4.10.1 des Spaltungs- und Übernahmsvertrags genannten
Beteiligungen durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 1 Abs 2 Z 2 iVm § 17 SpaltG
unter Anwendung der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Artikel VI
UmgrStG von RHI AG als übertragende Gesellschaft auf RHI Feuerfest GmbH mit dem
Sitz in Wien, FN 442121 d, als übernehmende Gesellschaft gemäß den Bestimmungen
des Spaltungs- und Übernahmsvertrags vom 23.06.2017 zum Spaltungsstichtag
31.12.2016, 24:00 Uhr MEZ, und
b) die Zustimmung zum Abschluss des diesbezüglichen Spaltungs- und
Übernahmsvertrags.
2. Beschlussfassung über die grenzüberschreitende Verschmelzung, nämlich
a) die Zustimmung zur grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme der RHI
AG als übertragende Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch
Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit allen Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten, Rechten und Pflichten und unter Ausschluss der Liquidation
auf die RHI-MAG N.V. mit dem Sitz in Arnhem, Niederlande, registriert im
Handelsregister der Handelskammer der Niederlande unter der Registernummer
68991665, als übernehmende Gesellschaft gemäß den Vorschriften des EU-VerschG
und des niederländischen Zivilgesetzbuchs sowie den Bestimmungen des gemeinsamen
Verschmelzungsplans vom 23.06.2017 unter ausdrücklicher Zustimmung der
übernehmenden Gesellschaft, dass die Aktionäre der RHI AG ein Verfahren gemäß §§
225c ff AktG zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses, sowie dass die
widersprechenden Aktionäre der RHI AG ein Verfahren gemäß § 11 EU-VerschG zur
Überprüfung der Barabfindung, jeweils vor dem Handelsgericht Wien einleiten
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