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Betriebsrenten - Reine Beitragszusage: Gesetz verabschiedet
FRANKFURT (BaFin) -
Am 7. Juli hat der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zugestimmt. Das BRSG schafft die Möglichkeit, in der betrieblichen Altersversorgung reine Beitragszusagen zu erteilen. Die Regelung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Daneben enthält das Gesetz Änderungen des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts, auf die der vorliegende Beitrag jedoch nicht eingeht.
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Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (17.07.2017)