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    DGAP-News  642  0 Kommentare IKB Funding Trust I: IKB Funding Trust I veröffentlicht Zustimmungsgesuch - Seite 2



    Eine Bedingung für den Vollzug der Vorgeschlagenen Änderung ist, dass wir von den Inhabern von mindestens einer einfachen Mehrheit des Liquidationsbetrags der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Wertpapiere gültige Zustimmungserklärungen erhalten haben (die "Erforderlichen Zustimmungen").



    Ein wirtschaftlicher Eigentümer, der am Zustimmungsgesuch teilnehmen möchte und der über einen Makler, einen Händler, eine Bank, eine Depotbank, eine Treuhandgesellschaft oder eine andere benannte Person Anteile an den Wertpapieren hält, muss eine(n) solche(n) Makler, Händler, Bank, Depotbank, Treuhandgesellschaft oder andere benannte Person ordnungsgemäß anweisen, seinen/ihren Direkten Teilnehmer bei Euroclear bzw. Clearingstream, über den er/sie die relevanten Wertpapiere hält, zu veranlassen, dem relevanten Clearingsystem eine Zustimmungserklärung zu übermitteln, damit eine Zustimmungserklärung in Bezug auf solche Wertpapiere im Namen des wirtschaftlichen Eigentümers am oder vor dem Fristablauf erteilt wird.



    Wir haben dieses Zustimmungsgesuch oder die Wertpapiere nicht gemäß dem Wertpapiergesetz der Vereinigten Staaten, dem Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act"), oder einem einzelstaatlichen Wertpapiergesetz registriert. Eine Aufforderung zu einer Zustimmungserklärung oder ein Angebot oder ein Verkauf der Wertpapiere darf nicht in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen erfolgen, außer gemäß einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt.



    Das Zustimmungsgesuch wurde von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde, der Securities and Exchange Commission (die "SEC"), weder genehmigt noch abgelehnt, noch hat die SEC eine Einschätzung hinsichtlich der Billigkeit oder der Vorzüge des Zustimmungsgesuchs abgegeben. Gegenteilige Behauptungen sind strafbar.



    Weder Beth Andrews, David A. Vanaskey, Russell Crane und Jan Burchards (die "Regulären Treuhänder") noch The Bank of New York Mellon, als Vermögens-Treuhänder (der "Vermögens-Treuhänder"), noch BNY Mellon Trust of Delaware, als Delaware-Treuhänder (der "Delaware-Treuhänder" und zusammen mit den Regulären Treuhändern und dem Vermögenstreuhänder die "Treuhänder"), die Informations- und Administrationsstelle oder ihre jeweiligen Geschäftsführer, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter, sofern zutreffend, geben eine Empfehlung dahingehend ab, ob die Inhaber Zustimmungserklärungen bezüglich der Vorgeschlagenen Änderung gemäß dem Zustimmungsgesuch erteilen sollen, und niemand wurde von einer dieser Personen dazu ermächtigt, eine solche Empfehlung abzugeben.

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    DGAP-News IKB Funding Trust I: IKB Funding Trust I veröffentlicht Zustimmungsgesuch - Seite 2 DGAP-News: IKB Funding Trust I / Schlagwort(e): Sonstiges IKB Funding Trust I: IKB Funding Trust I veröffentlicht Zustimmungsgesuch 04.10.2017 / 21:37 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Pressemitteilung vom 4. Oktober …