Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG: § 23 Private Veräußerungsgeschäfte (1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind 1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, …
Der Verkauf ist steuerfrei, da angenommen wird, dass die zuerst (also in 2004) gekauften Aktien verkauft werden.