Zu #2 ...stimmt nicht ganz... Die Berechnung der Einkommsteuer mit Fünftelregelung ist wie folgt: Zuerst wird die Einkommensteuer für das Normaleinkommen berechnet. Dann die Einkommensteuer für das …
Die steuerliche Behandlung von Abfindungen ist in § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) wie folgt geregelt: Grundsätzlich beträgt Ihr Abfindungsfreibetrag höchstens 8.181,00 €. Haben Sie das 50. …