Möglicherweise hat sich an der Besteuerung der EU-Renten durch das Alterseinkünftegesetz etwas geändert. Aber auch dann wird lediglich ein Teil der Rente versteuert. Siehe hierzu § 22 EStG.
1. Sozialversicherungsrenten sind Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Senatsurteil vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, …