@ReneBanker, also kann man festhalten: Wenn jemand im Grundbuch eingetragen ist, der nicht verkaufen will, so hat man nur die Moeglichkeit der Zwangsversteigerung (mit vorherigem Rechtsstreit), um …
Hallo zusammen, danke fuer die Teils lustigen Antworten, ist aber bitterer ernst. Ich bin weder die "gute" noch die "boese" Tochter, mich tangiert das Problem auch erst in der naechsten Generation, …