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    Hilfe ich will meinen Keller nicht weggeben! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.04 23:26:02 von
    neuester Beitrag 25.08.04 22:32:04 von
    Beiträge: 15
    ID: 881.119
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      Avatar
      schrieb am 15.07.04 23:26:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute ich habe ein Problem vor ca drei jahren hatten wir uns eine wohnunng gekauft.
      von dem vorgänger hatten wir natürlich das keller ubernommen.das war das schönste keller im Haus
      nur jetzt haben wir einen problem
      vor kurzem ist eine mieterin in eine wohnung des hauses eingezogen. auf einmal gab es das problem das er keinen keller zugeteilt bekommen hatte
      in Verwaltungssammlung wurde beschlossen das jeder eigentümer nach der nummerierung seines wohnstockwwerkeseinen neuen keller zugeteilt bekommt
      nur wir wollen unser keller nicht abgeben weil unser keller der einzigste im haus ist der ein großes zimmer hat und mit stahltüren abgeshlossen ist

      die verwltung meint wir müssen unser keller abgeben weil es in der versammlung so abgestimmt worden ist
      was können wir tun bitte um hilfe!
      Avatar
      schrieb am 15.07.04 23:52:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      @kilic
      Du schreibst: "... eine Wohnung gekauft...".
      Handelt es sich um eine Eigentumswohnung?
      Oder ist die Wohnung in Wirklichkeit nur gemietet? :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 00:08:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du mußt doch wissen, ob Du den Keller mitgekauft hast !?
      Guck Dir den Vertrag und die Objektbeschreibung an.
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 00:37:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habt ihr auf der Versammlung auch mitgestimmt?
      Wer muss auf einer solchen Versammlung zwingend anwesend sein?
      War die Versammlung beschlussfähig?
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 01:44:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ein Keller muß im aufteilungsplan der Teilungserklärung

      des Sondereigentums zugeteilt werden.

      die Teilungserklärung ist bestandteil des Notarvertrages.

      Darüber kann eine Eigentümerversammlung nicht entscheiden.

      Das kann nur über eine Änderung Teilungserklärung
      bei einem Notar durchgeführt werden. Dazu müssen alle
      ohne ausnahme beim notar unterschreiben.

      wenn ihr eigentümer seid und die unterschrift verweigert,
      kann die Teilungseerklärung nicht geändert werden.

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      schrieb am 16.07.04 02:08:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ihr habt ne Wohnung im Keller gekauft?:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 08:49:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      @kilic

      Die Eigentümerversammlung kann Euch nicht enteignen. Das wäre ja noch schöner! Normalerweise ist im Vertrag doch genau festgelegt, welcher Keller Euch gehört. Das kann man Euch nicht wegnehmen. Also erst mal einen Blick in den Kaufvertrag werfen.

      Falls darin nichts konkret geregelt ist, siehts natürlich nochmal anders aus.

      :)
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 14:50:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      erstmals vielen dank für eure antworten
      ja wir sind eigentümer
      das problem war das mein vater in der eigentümerversammlung anwesend war und die mitbestimmt haben
      aber mein vater kann leider nicht so gut deutsch
      soweit ich euch verstanden habe wenn es im notar unser keller als sondereigentum steht können die nichts machen aber was ist wenn es nicht steht?
      ich werde gleich mal nachschauen und teile es euch mit

      vielen dank
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 15:10:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      hier steht verbunden mit dem sondereigentum an der wohnung im 1.obergeschoss rechts des vorderhauses nebst kellerraum im kellergeschoss, im aufteilungsplan mit nr. 4 bezeichnet ist eingetragen der veräußerer.

      heißt das den jetzt das wir keller nr. 4 unser eigentum ist denn wir haben zur zeit keller nr.8?
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 21:32:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Im Aufteilungsplan ist auch Lage und Größe des Kellers festgelegt. Gemäß Aufteilungsplan ist der Keller Dein Sondereigentum. Sondereigentum ist gut, sieht gut aus für dich wenn der Lageplan gut und genau ist. Berufe Dich darauf.
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 21:37:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Sorry verlesen, ja Keller Nr 4 ist Euer Eigentum *lol*
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 22:26:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      ist der Keller Nr. 4 nicht so schön :confused: ?
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 22:32:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      keller 4 ist leider nicht so schön weil es erstens ganz klein ist und zweitens keine stahltür hat sondern ist mit hölzern verschlossen wo man auch reinschauen kann
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 18:46:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,

      nun, das kommt vor, wenn Eigentümer A lieber die Waschmaschine schwarz an die Kaltwasser-Steigleitung in einem kleinen Keller anschliessen will, Eigentümer B lieber die Eisenbahn auf 2 Ebenen im flächenmäßig größten Kellerraum aufbauen will und Eigentümer C den Raum neben der Heizung zwecks Trocknung einer Hemden bevorzugt.
      Wenn dann eine Wohnung verkauft wird muss zurückgedreht werden. So nun auch bei dir. Wenn Keller 4 im Teilungsplan steht, musst du den Kellerraum 8, auch wenn du ihn vorzüglich ausgebaut hast, wieder abgeben.

      Viele Grüße,
      OCT
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 22:32:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      OCT, der war gut!


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