Schätze das die Shorties glatt ziehen. Die positiven Signale scheinen so langsam wieder an Fahrt zu gewinnen und die Gemengelage spricht nicht nur gegen uns. Der Vollständigkeithalber ein Bericht aus Seoul.
https://www.seoulwire.com/news/articleView.html?idxno=641250
[Exklusiv] Samsung scheitert mit Patentnichtigkeitsklage gegen Netlist – Berufung abgelehnt
Reporter: Cheon Seong-yun | Eingereicht am 07.03.2025, 15:39 | 0 Kommentare
Samsung und Netlist befinden sich in zahlreichen Patentstreitigkeiten
Samsung beantragte die Ungültigkeitserklärung bestimmter Patente, scheiterte jedoch und legte Berufung ein
Berufungsgericht: "Samsungs Argumentation nicht überzeugend" – Berufung abgelehnt
[Seoul Wire – Cheon Seong-yun] Samsung Electronics führt einen intensiven Rechtsstreit mit Netlist, Inc. wegen Patentverletzungen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung stellte Samsung einen Antrag auf ein Inter Partes Review (IPR) zur Ungültigerklärung bestimmter Netlist-Patente, scheiterte jedoch.
Unzufrieden mit diesem Ergebnis legte Samsung Berufung beim US Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) ein, doch das Gericht wies die Berufung ab und bestätigte die Entscheidung des Patent Trial and Appeal Board (PTAB).
Samsung argumentierte mit „vorbestehender Technologie“, scheiterte jedoch
Am 5. März entschied ein Richtergremium bestehend aus Kimberly A. Moore, Raymond T. Chen und Mark A. Barnett einstimmig, die Berufung von Samsung zurückzuweisen.
Samsung führt mehrere Patentverletzungsverfahren gegen Netlist. In einem dieser Fälle versuchte das Unternehmen, das US-Patent 10,217,523 (kurz: 523-Patent) von Netlist für ungültig erklären zu lassen. Dieses Patent bezieht sich auf die Architektur von Speichermodulen mit integrierten Selbsttestfunktionen.
Samsung argumentierte, dass es bereits vier frühere Patente gibt, die dieselbe Technologie beschreiben, darunter:
US 2006/0277355 A1 („355-Patent“)
US 7,310,752 B2 („752-Patent“)
US 2005/0257109 A1 („109-Patent“)
US 2006/0095817 A1 („817-Patent“)
Nach Samsungs Ansicht wäre das 523-Patent naheliegend (Obviousness), da jede fachkundige Person mit Kenntnis dieser vorherigen Patente dieselbe Erfindung leicht hätte entwickeln können.
Netlist widersprach dieser Argumentation und erklärte, dass die genannten Patente die zentrale Testfunktion des 523-Patents nicht enthalten. Selbst eine Kombination der Samsung-Referenzen würde nicht die gleiche Funktionalität ermöglichen.
Das PTAB entschied im Mai 2023 gegen Samsung und erklärte, dass die von Samsung vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um das 523-Patent für ungültig zu erklären.
Das Board betonte:
Samsung konnte nicht nachweisen, dass eine Kombination der früheren Patente zur gleichen Erfindung wie das 523-Patent führen würde.
Daher wurde Samsungs Antrag auf ein IPR-Verfahren abgelehnt.
Berufungsgericht bestätigt IPR-Entscheidung – Schlechte Nachrichten für Samsung
In seiner Entscheidung erklärte Richterin Kimberly A. Moore, dass es sich um das endgültige Urteil für den Fall IPR2022-00063 handle. Das Gericht lehnte Samsungs Berufung ab und bestätigte die PTAB-Entscheidung.
Das Gericht verwendete dabei die sogenannte "Rule 36" – eine Regelung, die es Gerichten erlaubt, ein Urteil zu bestätigen, ohne eine detaillierte Begründung abzugeben.
Mit dieser Entscheidung bleibt das 523-Patent von Netlist gültig, und Netlist könnte nun Lizenzforderungen gegen Samsung geltend machen.
Samsung hat noch die Möglichkeit, das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof der USA (Supreme Court) anzufechten, jedoch gibt es keine Garantie, dass dieser den Fall annehmen wird.