@ dig101 Hurra, jemand, der nachliest. :) Yep, aber bitte aufpassen: § 142 InsO zum Bargeschäft hat als Ausnahme nur § 133 Abs. 1 InsO. Praxis: Nur sehr schwer nachweisbar, weil das Ausnutzen einer …
§ 133 Vorsätzliche Benachteiligung (1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag …