Der Herr vob2006 schreibt vom ZV.
Aber aus deinem Text kann man auch schließen, dass du dich gegen den Richter wendest, der einen Haftbefehlt ohne vollstreckbaren Titel ausgestellt hat.
Das wäre eine Straftat nach §187 StGB.
Weil der Haftbefehl in das öfffentliche Schuldnerverzeichnis
eintetragen wird, von besonderer Schwere. Du hättest das bestimmt angezeigt.