Die Antwort der IngDiba ergab keine neuen Erkenntnisse, also alles wie bereits bekannt. Aber im Zweifelsfall lieber einmal zuviel gefragt. Um sich das Ausfüllen der KAP und die vorrübergehende …
Es müssen nur die Thesaurierungsbeträge angegeben werden. Die Formulierung sagt nur aus, dass beim Verkauf auf die Erstattung der KapErtSt über die StErkl. geachtet wird, da der Fiskus damit sicher …