§ 11d EStDV lautet: (1) Bei den nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat, bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung nach den …
DANKE :) Hätte nicht gedacht, daß ich zu so später Stunde noch solch perfekte Antworten kriege! :) Gute Nacht ChrissiS