bullenmarkt2008, „alles außer dem Vertrag mündlich abgesprochen“ Du hättest ruhig posten können, was du mit dem Schwager schriftlich vereinbart hast. Namen veränderst du.
Wenn nichts zu holen ist, lohnt es sich auch nicht, einen Anwalt einzuschalten. Dann sitzt man noch auf den Kosten. Aber hier scheint es ja eher am Zahlungswillen als an der Zahlungsfähigkeit zu …