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    Nasdaq  281  0 Kommentare Wird die Fed zum Stimmungskiller?

    Der Leitzins bleibt vorerst unverändert, allerdings kündigte die Fed zwei Zinserhöhungen für 2023 an. Diese Entscheidung kommt für viele Experten überraschend, denn eigentlich war die Erhöhung erst für 2024 vorgesehen. Köker zeigt in der heutigen Ausgabe der "Anlageidee", warum der Technologieindex Nasdaq vor diesem Hintergrund aktuell besonders spannend ist und auf welches Produkt Anleger setzen sollten.

    Wichtige Hinweise:
    Dieses Dokument wurde von HSBC Trinkaus & Burkhardt AG ("HSBC Deutschland") erstellt. Es ist nicht zur Verwendung in den USA oder gegenüber US-Staatsbürgern bestimmt. Hierdurch wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren, sonstigen Titeln oder dem Abschluss von derivativen Finanztransaktionen unterbreitet. Die hierin mitgeteilten Einschätzungen zu den Wertpapieren und sonstigen Titeln stellen auch keine Anlageempfehlungen dar.
    Die von HSBC Deutschland in diesem Dokument gegebenen Informationen beruhen auf Quellen, die von HSBC Deutschland für zuverlässig erachtet werden, jedoch keiner neutralen Prüfung unterzogen wurden; HSBC Deutschland übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Die in dieser Präsentation vertretenen Meinungen stellen ausschließlich unsere Auffassung dar und können sich jederzeit ändern; solche Meinungsänderungen müssen nicht publiziert oder mitgeteilt werden.

    Bonitätsrisiko der HSBC:
    Kunden sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Kontrahentin (HSBC) ihre Verpflichtungen aus dem Produkt nicht erfüllt. Dieses Risiko besteht unter anderem im Falle einer Insolvenz, das heißt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, oder aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen. Eine solche Anordnung durch eine Abwicklungsbehörde kann im Falle einer Krise der Kontrahentin auch zu einem früheren Zeitpunkt als dem Beginn eines eventuellen Insolvenzverfahrens ergehen. Dabei stehen der Abwicklungsbehörde umfangreiche Eingriffsbefugnisse zu. Unter anderem kann sie die Ansprüche der Anleger bis auf null herabsetzen, in Aktien der Kontrahentin umwandeln oder das Produkt beenden und Rechte der Anleger aussetzen. In allen vorgenannten Fällen ist ein Totalverlust der Ansprüche möglich.


    Der Aktionär TV
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