Die Rückzahlung des Zertifikats bei Fälligkeit orientiert sich an der Wertentwicklung des Anlageportfolios.
Falls sich die Basiswerte bis zur Fälligkeit negativ entwickelt haben, greift unter Umständen der Sicherungsmechanismus des Zertifikats. Solange der Basiswert bei Fälligkeit die Barriere von 62,00 EUR nicht unterschreiten, wird das Zertifikat zum Nennwert zurückgezahlt. Andernfalls trägt der Anleger die gesamten Verluste.
Die maximale Rückzahlung ist auf 158,00 EUR begrenzt. Die Kursentwicklung wird also nur bis höchstens 158,00 EUR angerechnet.
Ist mindestens ein Referenzpreis größer oder gleich dem jeweiligen Startpreis, errechnet sich der Auszahlungsbetrag durch Division des Referenzpreises desjenigen Bestandteils des Basiswerts mit der positivsten Wertentwicklung (Zähler) durch den entsprechenden Startpreis (Nenner), multipliziert mit dem Basisbetrag.