Wenn alle Basiswerte an allen 12, in der letzten Periode 18 Stichtagen der vorangegangenen Periode über oder auf der jeweiligen Kuponzahlungsschwelle notieren, erhält der Anleger einen festen Kupon gezahlt und das Zertifikat läuft weiter:
Datum | Schwelle | Kuponzahlung |
12.03.19 | 75,00% | 4,15% |
12.03.20 | 75,00% | 4,15% |
12.03.21 | 75,00% | 4,15% |
14.03.22 | 75,00% | 4,15% |
13.03.23 | 75,00% | 4,15% |
12.09.24 | 75,00% | 4,15% |
Das Zertifikat wird bei Fälligkeit mindestens zu 90,00 EUR zurückgezahlt.
Es werden zusätzlich zu diesen möglichen Zahlungen folgende Kupons fest ausgeschüttet:
Kupontermin | Kupon |
22.03.2019 | 0,50% |
24.03.2020 | 0,50% |
23.03.2021 | 0,50% |
22.03.2022 | 0,50% |
22.03.2023 | 0,50% |
24.09.2024 | 0,50% |
Damit einzelne Ausreißer dem Anleger nicht schaden, wird am Ende einer Kuponperiode die schlechteste Aktie aus dem Basket entfernt. Die Rückzahlung des Zertifikats bei Fälligkeit orientiert sich an der Kursentwicklung des Basiswertes mit der für den Anleger ungünstigsten Entwicklung seit Emission. Steigende Kurse werden nicht berücksichtigt, fallende Kurse werden dem Anleger angerechnet. Im besten Fall wird dem Anleger also der Nennwert zurückgezahlt.
Solange der Basiswert während der Beobachtungsperiode (13.03.2023 bis 12.09.2024) die Schwelle von 75,00% nicht berühren oder unterschreiten, wird das Zertifikat zu 100,00% des Nennwertes zurückgezahlt.
Die Emittentin ist berechtigt, maximal zwei Referenzaktien am Starttag auszutauschen.
Austauschaktien sind Renault (ISIN: FR0000131906) und Orange SA (ISIN: FR0000133308).