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Dr. Greger & Collegen: Nachzahlungsansprüche ehemaliger Postbank-Aktionäre gegenüber der Deutschen Bank AG gerichtlich bestätigt!
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Gericht bestätigt Nachzahlungsansprüche ehemaliger Postbank-Aktionäre gegenüber der Deutschen Bank AG ! |
"Die angemessene Gegenleistung für die von den Klägern im Rahmen des freiwilligen Angebots veräußerten Postbank-Aktien beträgt EUR 57,25 je Postbank-Aktie. Aufgrund der von der Beklagten
bereits gezahlten EUR 25,00 je Aktie beträgt die Differenz zur angemessenen Gegenleistung EUR 32,25 je Aktie. Insofern sind die Zahlungsansprüche der Kläger, die das freiwillige Übernahmeangebot
der Beklagten angenommen haben, begründet."
Das Gericht bestätigt damit, dass die Deutsche Bank AG bereits mit der zwischen ihr und der Deutschen Post AG, als Muttergesellschaft der Postbank AG, abgeschlossenen Vereinbarung vom 12. September
2008 die Kontrolle über die Postbank AG erlangt hat. Die Kontrolle über die Postbank AG hat die Deutsche Bank AG nach Ansicht der für das Verfahren zuständigen Richter selbst dann erlangt, wenn sie
durch die Vereinbarung noch nicht unmittelbar mindestens 30% der Stimmrechte an der Postbank erworben hat, da ihr aufgrund diverser Vereinbarungen mit der Deutschen Post AG deren
Postbank-Stimmrechte zugerechnet werden können. Das Gericht stellt dazu fest:
"Die technischen Klauseln dienten nicht ausschließlich der Sicherung des Status quo bzw. der bereits schuldrechtlich erworbenen Minderheitsbeteiligung, sondern sie ermöglichten der Beklagten eine vorzeitige Ausübung der Stimmrechte aus der beabsichtigten Übernahme der Mehrheit der Postbank-Aktien."
Auch wenn das klagestattgebende Urteil gegen die Deutsche Bank AG noch nicht rechtskräftig ist, sollten ehemalige Postbank-Aktionäre, die im Jahr 2010 das freiwillige Übernahmeangebot in Höhe von
25,- EUR angenommen haben, nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger jetzt unverzüglich handeln. Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil
ausgeführt, dass derartige Nachzahlungsansprüche zum 31.12.2017 zu verjähren drohen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet betroffenen Postbank-Aktionären eine kostenfreie
Registrierungsmöglichkeit auf deren Homepage an (https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger), um zu diesem Thema kurzfristig weitere kostenlose Informationen zur weiteren Vorgehensweise
zu erhalten. Eine Kontaktaufnahme per Email ist möglich unter postbank-aktionaere@dr-greger.de.
Kontakt:
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Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
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Web: www.dr-greger.de
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