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    DGAP-Ad-hoc: A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache


    A.S. Création Tapeten AG: Revisionsgerichtshof entscheidet im französischen Kartellverfahren


    08.11.2017 / 19:34 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Im April 2016 hatte das Berufungsgericht ("Cour d'appel") in Paris die Bußgelder, die die französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement SAS ("MCF") verhängt hatte, von insgesamt 5,0 Mio. EUR um 2,9 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR reduziert. Die französische Kartellbehörde hatte daraufhin Revision beim französischen Revisionsgerichtshof ("Cour de cassation") gegen dieses Urteil eingelegt.

    Der Revisionsgerichtshof hat heute das Urteil verkündet und das Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben. Damit wird der Fall an das Berufungsgericht in Paris zurückverwiesen, wo dieser neu verhandelt werden kann. Innerhalb der nächsten zwei Monate müssen SCE und MCF entscheiden, ob der Fall vor dem Berufungsgericht neu verhandelt werden soll, oder ob die Gesellschaften die ursprünglich festgesetzten Bußgelder akzeptieren. Diese Entscheidung wird auf der Grundlage der Prüfung erfolgen, welche die Gesellschaften nun gemeinsam mit ihren Rechtsberatern vornehmen.



    Das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR war bereits im Konzernabschluss 2014 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Frankreich musste das ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits im Jahr 2015 in voller Höhe bezahlt werden, und es erfolgte aufgrund des Urteils des Berufungsgerichtes seitens der französischen Behörden im Jahr 2016 eine Rückerstattung in Höhe von 2,9 Mio. EUR. Aufgrund des Revisionsurteils ist der Betrag in Höhe von 2,9 Mio. EUR vorerst wieder an die Kartellbehörde zu zahlen. Sollte das ursprünglich festgesetzte Bußgeld akzeptiert werden, hätte dieses daher keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création. Die Finanzlage würde allerdings durch die Zahlung in Höhe von 2,9 Mio. EUR belastet.



    Gummersbach, den 8. November 2017



    A.S. Création Tapeten AG


    Der Vorstand




    Kontakt:

    Maik Krämer

    Vorstandsvorsitzender

    Vorstand Finanzen und Controlling

    Südstr. 47

    D-51645 Gummersbach

    Telefon +49-2261-542 387

    Fax +49-2261-542 304

    E-Mail: m.kraemer@as-creation.de








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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG
    Südstraße 47
    51645 Gummersbach
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    Telefon: +49 22 61 54 2-0
    Fax: +49 22 61 54 2-3 04
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    Internet: http://www.as-creation.de
    ISIN: DE000A1TNNN5
    WKN: A1TNNN
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