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    S&T AG  766  0 Kommentare S&T AG beschließt Barkapitalerhöhung

    Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

    Linz (pta037/14.11.2017/17:35) - - Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. -

    Linz, 14.11.2017. Der Vorstand der S&T AG (www.snt.at) hat heute eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen. Unter kombinierter Ausnutzung von zwei unter der Satzung der S&T AG zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitalia soll das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 5.761.743 gegen Bareinlage durch Ausgabe von insgesamt bis zu 5.761.743 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien mit Dividendenberechtigung ab 01.01.2017 erhöht werden. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der S&T AG.

    Die neuen Aktien sollen im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) einem oder mehreren institutionellen Investoren gegen Bareinlage im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung angeboten werden. Die neuen Aktien sollen zum Börsenhandel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

    Die zufließenden Mittel sollen für den Abschluss der Übernahme der ehemaligen Kontron AG (Übernahme von Minderheitsanteilen an der Tochtergesellschaft der S&T AG, auf die die Kontron AG in 2017 verschmolzen wurde), sowie zur Finanzierung des weiteren Wachstums der S&T Gruppe eingesetzt werden. Der Angebotspreis der neuen Aktien wird sich nahe am XETRA-Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft orientieren.

    HINWEIS

    Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

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