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     349  0 Kommentare Gehaltsplus durch Equal Pay, aber auch größere Unsicherheit / Zeitarbeitnehmer sehen Folgen der AÜG-Reform nach neun Monaten kritisch (FOTO) - Seite 2


    Arbeitnehmerüberlassung dominiert eine kritische Stimmung: rund 54
    Prozent der Befragten stimmen der These zu, dass die Nachteile der
    AÜG-Reform für Zeitarbeitnehmer überwiegen. Die Umfrage fand zu einem
    sehr frühen Zeitpunkt statt, nachdem zum 1. Januar 2018 erstmals für
    eine größere Zahl von Beschäftigen die Bestimmungen zu Equal Pay
    wirksam wurden. Die Studie weist damit auf Tendenzen hin, die sich am
    Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten verfestigen könnten - nicht
    zuletzt aufgrund der noch zu erwartenden Auswirkungen der
    Gesetzesreform. Insbesondere das erstmalige Eintreten der
    18-monatigen Höchstüberlassungsdauer am 1. Oktober 2018 wird ein
    weiterer tiefer Einschnitt für die Branche sein. "Unsere Umfrage
    zeigt, dass eine Gehaltssteigerung durch Übernahme oder Equal Pay
    unter dem Strich mit deutlich größeren Ängsten und Unsicherheiten auf
    Seiten der Zeitarbeitnehmer bezahlt wird", so Dr. Dieter Traub, CEO
    von Orizon. "Wir müssen unseren Arbeitnehmern die Vorteile in der
    Zeitarbeit durch Equal Pay und eine unbefristete Beschäftigung nun
    noch deutlicher erklären und ihnen Sicherheit geben."

    Glossar zur Presseinformation

    Branchenzuschlagstarife

    Werden zwischen Gewerkschaften und Zeitarbeitsverbänden
    vereinbart. Je nach Branche und Einsatzzeitraum bzw. erreichter Stufe
    erhalten Zeitarbeitnehmer dadurch einen bis zu 50-prozentigen
    Aufschlag auf ihren Tariflohn. Branchenzuschläge gibt es u.a. in der
    Metall- und Elektro-, der chemischen und der Textil- und
    Bekleidungsindustrie.

    Drittunternehmen

    Unternehmen, bei dem der Arbeitnehmer bislang weder als
    Zeitarbeitnehmer noch als Stamm-Mitarbeiter beschäftigt war.

    Einsatzunternehmen

    Unternehmen, in dem ein beim Personaldienstleistungsunternehmen
    beschäftigter Arbeitnehmer eingesetzt wird.

    Equal Pay

    Grundsatz der gleichwertigen Bezahlung eines Zeitarbeitnehmers mit
    dem vergleichbar eingesetzten Stamm-Mitarbeiter im
    Einsatzunternehmen. Greift gemäß AÜG-Reform nach 9 Monaten Einsatz im
    selben Unternehmen. Abweichungen sind bei Anwendung eines
    Tarifvertrages für die Zeitarbeit möglich.

    Höchstüberlassungsdauer

    Ein Zeitarbeitnehmer darf von seinem
    Personaldienstleistungsunternehmen maximal für die Dauer von 18
    aufeinanderfolgenden Monaten im selben Einsatzunternehmen eingesetzt
    werden. Ausnahmen möglich für tarifgebundene Unternehmen oder bei
    entsprechenden Betriebsvereinbarungen.

    Weitere Begriffserläuterungen finden sich im Glossar des iGZ unter
    https://www.ig-zeitarbeit.de/glossar

    OTS: Orizon GmbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/80999
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_80999.rss2

    Pressekontakt:
    Unternehmen: Orizon GmbH Presseabteilung | Großer Burstah 23 | 20457
    Hamburg | E-Mail presse@orizon.de

    Agentur: Accente BizzComm GmbH | Dr. Martina Neunecker | T 0611 / 40
    80 619 | E-Mail: martina.neunecker@accente.de
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