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    Solaranlage auf dem Dach

    Liebe Leser,

    die Kosten eines privat genutzten Gebäudes können nicht anteilig über eine auf dem Dach des Gebäudes betriebene Solaranlage als Betriebsausgaben abgesetzt werden – auch dann nicht, wenn der dort erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Berücksichtigung eines Teils der Gebäudekosten als sogenannte “Aufwandseinlage” kommt laut ARAG mangels eines sachgerechten Aufteilungsmaßtabs nicht in Betracht.

    In dem zugrunde liegenden Fall ... Mehr lesen…

    Ein Beitrag von Global Press.


    Robert Sasse
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    Der Autor und Verleger Robert Sasse vereint in seinem Lebenslauf über 15 Jahre Börsenerfahrung kombiniert mit hohen Verantwortungsbereichen in Wirtschaftsunternehmen und eigenen Unternehmensgründungen. Er ist studierter Betriebswirt und besitzt einen Master of Science in Marketing und Sales.

    Heute ist Robert Sasse Geschäftsführer der YES investmedia GmbH und Chefredakteur verschiedener Finanzdienste. In dieser Position verhilft er seinen Kunden und Lesern, den immer schneller werdenden Wandel der Märkte zu erfassen und durch wirtschaftlich hoch erfolgreiche Marketing Kampagnen strategische Vorteile im Wettbewerb zu erzielen.
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    Verfasst von Robert Sasse
    Solaranlage auf dem Dach Liebe Leser, die Kosten eines privat genutzten Gebäudes können nicht anteilig über eine auf dem Dach des Gebäudes betriebene Solaranlage als Betriebsausgaben abgesetzt werden – auch dann nicht, wenn der dort erzeugte Strom in das öffentliche …