Solaranlage auf dem Dach
Liebe Leser,
die Kosten eines privat genutzten Gebäudes können nicht anteilig über eine auf dem Dach des Gebäudes betriebene Solaranlage als Betriebsausgaben abgesetzt werden – auch dann nicht, wenn der dort erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Berücksichtigung eines Teils der Gebäudekosten als sogenannte “Aufwandseinlage” kommt laut ARAG mangels eines sachgerechten Aufteilungsmaßtabs nicht in Betracht.
In dem zugrunde liegenden Fall ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.