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Die Einteilung der Erben in 3 Ordnungen im Rahmen bei der Erbfolge
Jeder kann mit einem Testament vollkommen selbst bestimmen, wer nach seinem Tod zum Erben seines Vermögens wird. Gibt es aber weder ein solches Testament oder einen Erbvertrag wird für das Erbe die gesetzliche Erbfolge entscheidend. Dadurch wird vom Gesetz her entschieden, dass Ehegatten und die Verwandten zu Erben werden, wobei die Einteilung der Verwandten in Erben drei verschiedener Ordnungen von großer ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.