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    DGAP-WpÜG  369  0 Kommentare Kontrollerlangung;





    Zielgesellschaft: Sinner AG; Bieter: SBS Familien - Verwaltungs AG

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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    Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Sinner
    Aktiengesellschaft nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1,
    Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)



    Bieterin:

    SBS Familien - Verwaltungs AG
    St. Georgensteige 12
    75175 Pforzheim

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 730633

    Zielgesellschaft:

    Sinner Aktiengesellschaft
    Durmersheimer Straße 59
    76185 Karlsruhe

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 100022

    ISIN: DE0007241002 / WKN 724100

    Die Bieterin hat am 27.06.2018 durch den Erwerb von 1.307.436 auf den
    Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
    Grundkapital in Höhe von rund EUR 2,60 je Aktie unmittelbar die Kontrolle
    gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG über die Sinner Aktiengesellschaft mit
    Sitz in Karlsruhe erlangt. Ebenso haben die Aktionäre der Bieterin, Herr
    Johannes Peter Schweizer (26 %), Herr Lionel Berger (26 %) sowie Frau
    Dorothee Scheidtweiler (48 %) durch den vorgenannten Erwerb der Bieterin
    mittelbar die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30 Abs.
    1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG i.V.m. § 17 AktG und den Grundsätzen der
    Mehrmütterherrschaft über die Sinner Aktiengesellschaft mit Sitz in
    Karlsruhe erlangt. Diese Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle sowie
    der Absicht, das Pflichtangebot zugleich als Delisting-Angebot zu
    unterbreiten, erfolgt zugleich auch im Namen von Frau Dorothee
    Scheidtweiler, Herr Johannes Peter Schweizer und Herr Lionel Berger. Das
    Pflichtangebot erfolgt pflichtwahrend und mit Befreiungswirkung für die
    Aktionäre Frau Dorothee Scheidtweiler, Herr Johannes Peter Schweizer und
    Herr Lionel Berger durch die Bieterin.

    Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 1.307.436 Stimmrechte von insgesamt
    1.740.000 Stimmrechten der Sinner Aktiengesellschaft. Dies entspricht rund
    75,14 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Das
    Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 4.524.000,00 ist in insgesamt
    1.740.000 Stückaktien eingeteilt.

    Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
    Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot an die
    Aktionäre der Sinner Aktiengesellschaft zum Erwerb sämtlicher von ihnen
    gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sinner
    Aktiengesellschaft abgeben. Das Pflichtangebot wird im Wege eines
    Barangebots erfolgen.

    Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Angebot zur
    Ermöglichung eines Widerrufs der Zulassung sämtlicher Sinner-Aktien zum
    Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß §
    39 Börsengesetz (sog. Delisting-Angebot) zu unterbreiten.

    Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und weitere Informationen zu
    dem Pflichtangebot werden im Internet unter www.sbs-familien-verwaltungs-
    ag.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der
    Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

    Wichtiger Hinweis:

    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
    zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Sinner
    Aktiengesellschaft. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
    Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
    Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
    Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

    Investoren und Aktionären der Sinner Aktiengesellschaft wird dringend
    empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
    dem Pflichtangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, sobald
    diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten
    werden.

    Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
    Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
    der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
    Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
    Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung),
    veröffentlicht und durchgeführt.

    Pforzheim, 03.07.2018

    SBS Familien - Verwaltungs AG

    Ende der WpÜG-Meldung

    03.07.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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    Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General
    Standard); Freiverkehr in Hamburg





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