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    ROUNDUP  428  0 Kommentare Neues Schweizer Burka-Verbot - Lebensmittelinitiative gescheitert

    ST. GALLEN (dpa-AFX) - In der Schweiz führt St. Gallen als zweiter Kanton nach dem Tessin ein Verhüllungsverbot ein. Im Volksmund ist von Burka-Verbot die Rede, weil damit die Verschleierung muslimischer Frauen verhindert werden soll. 66,65 Prozent waren dafür, wie die Regierung am Sonntag mitteilte. Die Verhüllung ist künftig verboten, wenn sie "die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet". Im Tessin sind seit Inkrafttreten 2016 keine 50 Menschen geahndet oder verwarnt worden. Davon waren 90 Prozent vermummte Fußballfans.

    Landesweit scheiterten eine Lebensmittel- und eine Agrar-Initiative, die lange breite Zustimmung hatten. Mit dem Argument, dass Mozzarella und Smarties knapp oder teurer werden könnten, haben Gegner einen Vorstoß für umwelt- und tierfreundlicher produzierte Lebensmittel abgeschmettert. Rund 60 Prozent der Wähler lehnten die Vorlage ab, wie nach Auszählung fast aller Kantone am Nachmittag feststand.

    Die Gegner hatten etwa angeführt, italienische Hersteller von Mozzarella-Büffelkäse würden sich kaum an Schweizer Vorschriften bei der Tierhaltung halten, ebenso wenig irische Bauern, die Milch für die Schokolinsen Smarties liefern. Damit werde weniger eingeführt oder die Zutaten aus anderen Quellen würden teurer.

    Auch der Vorstoß einer Bauerngewerkschaft für fairere Preise und eine gerechtere Bezahlung von Bauern scheiterte klar. Dafür waren aber rund 70 Prozent der Wähler dafür, dass die Regierung künftig bei Fahrrad- wie schon bei Wanderwegen nationale Standards festlegen und Kantone beim Anlegen von Fahrradrouten unterstützen kann.

    Rechte Politiker wollen auch landesweit über ein Verhüllungsverbot abstimmen lassen. Sie haben 2017 genügend Unterschriften für ihre Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" eingereicht, ein Abstimmungstermin steht aber noch nicht fest. Im Jahr 2009 hatten sie per Volksabstimmung schon durchgesetzt, dass an Moscheen keine neuen Minarette gebaut werden dürfen. Von den Türmen aus werden Muslime traditionell fünf Mal am Tag zum Gebet gerufen./oe/DP/he





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