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    DGAP-Adhoc  288  0 Kommentare FORIS AG und DSW vereinbaren exklusive Zusammenarbeit





    DGAP-Ad-hoc: FORIS AG / Schlagwort(e): Kooperation


    FORIS AG und DSW vereinbaren exklusive Zusammenarbeit


    31.10.2018 / 10:52 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Die FORIS AG und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) haben einen Kooperationsvertrag mit dem Ziel geschlossen, die in der DSW mitgliedschaftlich organisierten Kapitalanleger noch stärker bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen. Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die FORIS AG im Rahmen der vereinbarten Exklusivität als Prozessfinanzierer die Kosten von Rechtsstreitigkeiten gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung übernimmt. Über die Finanzierung hinaus haben sich beide Seiten auf weitere Dienstleistungen geeinigt, die Kapitalanleger frühzeitig über eingetretene oder drohende Schäden durch Kapitalanlageprodukte informieren sollen und über die Möglichkeiten, die Kostenrisiken der Rechtsverfolgung gering zu halten.



    Die DSW vertritt rund 30.000 Mitglieder auf jährlich etwa 700 Hauptversammlungen. Ihre Stellung als eine der führenden Aktionärsvertreter in Deutschland kann für die FORIS AG in den kommenden Jahren zu einem erhöhten Geschäftsvolumen führen. Das erwartete höhere Volumen bedeutet sowohl steigende Ertragschancen für die FORIS AG als auch höhere Risiken für ihr Prozessfinanzierungsgeschäft. Die Prozessfinanzierung unterliegt allgemein und branchentypisch einer hohen Volatilität. Wie sich Prozesse im Laufe von Verfahren entwickeln, beruht in der Regel auf Umständen, die nur eingeschränkt prognostizierbar sind und die die FORIS AG in der Regel nicht kontrollieren kann. Die FORIS AG geht davon aus, dass die vereinbarte exklusive Zusammenarbeit mit der DSW mittel- und langfristig zu weiterem Umsatzwachstum führen wird.











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    WKN: 577580
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