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     634  0 Kommentare Arbeitskraftabsicherung: Welche Alternativprodukte zur Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sind

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Maß aller Dinge, wenn es um die Absicherung der eigenen Arbeitskraft geht. Diese Police kann sich aber nicht jeder leisten. Welche Alternativprodukte für wen sinnvoll sind, erklärt DAS INVESTMENT.Sie ist ein Opfer ihres eigenen Erfolgs – das kann man der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) durchaus bescheinigen. Das Produkt, das Betroffene finanziell auffängt, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ist das Maß aller Dinge, wenn es um eben dieses Risiko geht. Und aus diesem Grund haben die Versicherer in den vergangenen Jahren immer weiter daran gefeilt – auch weil jeder Anbieter ein Stück vom Kuchen abhaben will.
    Sie haben die Bedingungen immer weiter verbessert, etwa die Verweisung auf andere Berufe im Berufsunfähigkeitsfall weitgehend abgeschafft. Und auch an der Preisschraube haben die Anbieter immer weiter gedreht, indem sie die Berufsgruppen immer feiner gestückelt haben. Was diese Absicherung für risikoarme Berufe immer günstiger gemacht hat.
    Für viele nicht mehr erreichbar
    Die andere Seite der Medaille: Wer eben nicht in eine dieser günstigen Berufsgruppen fällt, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung heutzutage kaum noch bezahlen. Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein 35-jähriger rundum gesunder Berufskraftfahrer – verheiratet, zwei Kinder – möchte seine Arbeitskraft mit einer Rente in Höhe von 1.500 Euro versichern und muss feststellen, dass sein Beruf in eine hohe Risikogruppe fällt. Mit 161 bis 386 Euro pro Monat zahlt er mehr als das Dreifache für eine BU-Versicherung als etwa ein Mathematiker. Bei Menschen mit Vorerkrankungen ist ein Abschluss ebenfalls oft schwierig bis unmöglich.
    Viele Menschen, die ihre Arbeitskraft absichern wollen, haben daher heute keinen Zugang zu dieser bestmöglichen aller Absicherungen. Das war vor allem früher ein Problem, weil es kaum Produkte gab, die alternativ für die Arbeitskraftabsicherung infrage kamen. Und weil viele Makler und Vermittler diese Ausweichprodukte beim Kunden nicht angesprochen haben.
    Alternativen zur BU auf dem Vormarsch
    Heute sieht die Lage etwas anders aus, zeigt eine aktuelle Umfrage des Analysehauses Franke und Bornberg, an der über 800 Vermittler teilgenommen haben (siehe auch Grafiken ). 92 Prozent der Befragten gaben dabei an, dass sie bereits eine BU-Alternative aktiv angeboten haben. Die restlichen 8 Prozent haben bisher nur BU-Verträge vermittelt. "Das zeigt, dass die Vermittler den Alternativprodukten zur BU-Versicherung mittlerweile sehr offen gegenüberstehen", sagt Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses.
    "Als wir im Jahr 2012 das erste Mal eine Vermittlerbefragung durchgeführt haben, waren diese Zahlen beinahe umgekehrt." Das sei vor allem für die Kunden eine gute Nachricht, so der Experte weiter. "Denn statt der von der Leistungsseite her optimalen – aber häufig nicht erreichbaren – Berufsunfähigkeitsversicherung rückt die im jeweiligen Einzelfall bestmögliche Lösung in den Vordergrund."

                                     Quelle: Franke und Bornberg


    Vor allem vier Produkte haben sich mittlerweile als solche Lösungen etabliert: Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung, Dread-Disease- und Multi-Risk-Produkte. "Bei der Beliebtheit liegt dieses Jahr erstmals die Grundfähigkeitsversicherung vor den anderen Alternativen", sagt Franke. Drei von vier befragten Vermittlern hätten sie schon einmal angeboten.
    Der Grund: "Die Beliebtheit der Grundfähigkeit liegt vorrangig an der vermeintlichen Einfachheit der Produkte. Aufgrund der überwiegend klaren Leistungsauslöser in den Bedingungen ist es einfach, dem Kunden zu erklären, wann eine Grundfähigkeit verloren ist", so Franke weiter. Diese Anschaulichkeit der Leistungsauslöser sei im Beratungsgespräch ein Vorteil gegenüber der komplexen Leistungsdefinition anderer Produkte.

                    


                                     Quelle: Franke und Bornberg

    Aber von vorn: Was leisten die einzelnen Produkte eigentlich, was löst die Leistung aus und wo gibt es mögliche Stolperfallen? Das fassen wir Ihnen hier zusammen.
    EU-Versicherung für den schlimmstmöglichen Fall
    Eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit (EU) zahlt der Versicherer in der Regel dann, wenn die versicherte Person überhaupt keiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens drei Stunden pro Tag mehr nachgehen kann. Bei der Prüfung bleiben der bisher ausgeübte Beruf und die bisherige Lebensstellung – anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – unberücksichtigt (einen Überblick über gute Tarife liefert das Rating).



    Diese Police sichert also nur den schlimmstmöglichen Fall ab, gar nicht mehr arbeiten zu können – dessen müssen sich Kunden bewusst sein. Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Gerd Kemnitz verdeutlicht das anhand statistischer Daten. "Die Wahrscheinlichkeit, dass ein heute 25-jähriger Fliesenleger innerhalb der nächsten 40 Jahre berufsunfähig wird, liegt bei 65,1 Prozent", sagt er. Die Wahrscheinlichkeit einer Erwerbsunfähigkeit betrage dagegen nur 27,8 Prozent. "Mehr als die Hälfte wird also ‚nur‘ berufsunfähig und würde von ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung keinen einzigen Cent erhalten", so der Makler weiter.
    Auch die Psyche ist hier abgedeckt
    Einen Vorteil hat die Erwerbsunfähigkeitsversicherung aber gegenüber den anderen Ausweichprodukten: Sie ist das einzige Produkt neben der BU-Versicherung, das alle Krankheiten inklusive psychischer Schwächen absichert. Und es gäbe noch weitere Möglichkeiten, wie man es attraktiver machen könnte, findet Kemnitz. Dazu gehört, eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit einzuführen. Das biete momentan kein Versicherer an. "Trotz verlorenen Jobs und Einkommens müssten Betroffene dann also die Beiträge weiterbezahlen", so Kemnitz.
    Eine weitere Verbesserungsmöglichkeit nennt Versicherungsmakler und BU-Profi Guido Lehberg: "Es fehlt mir in Anlehnung an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eine Leistung bereits bei teilweiser Erwerbsminderung."
    Produkt sollte verbessert werden
    Bei der Erwerbsminderungsrente vom Staat gibt es zum Beispiel die Hälfte der vollen Leistung, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Gäbe es das auch bei den Produkten aus der Privatwirtschaft, "kämen wir einer sinnvollen Arbeitskraftabsicherung auch hier einen großen Schritt näher", findet Lehberg.
    Genau schauen sollten Interessenten vor Abschluss auf die Leistungsauslöser, denn diese sind keineswegs einheitlich. Die Bandbreite schwankt zwischen drei Stunden täglich bis sieben Stunden die Woche. Und der Prognose-Zeitraum, für den die Erwerbsunfähigkeit mindestens gelten muss, liegt zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

    Sehen, Autofahren, Treppensteigen
    Beim derzeitigen Lieblingsalternativprodukt der Makler und Vermittler zur BU-Versicherung, der Grundfähigkeitsversicherung, stehen Fähigkeiten wie Hören, Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren, Treppensteigen, der Gebrauch der Hände oder Ähnliches im Vordergrund. Verliert der Kunde eine oder mehrere dieser Fähigkeiten, gibt es eine Rente. Auch der Verlust bestimmter intellektueller Fähigkeiten ist bei manchen Versicherern abgedeckt, dazu gehören etwa Konzentration, Auffassungsgabe oder das Gedächtnis.
    Sorgfältig müssen sich Berater dabei damit befassen, wie die Versicherer so etwas wie "die Hände nicht mehr gebrauchen können" definieren. Denn das kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.Der eine versteht darunter, dass der Versicherte mit der linken oder der rechten Hand einen Wasserhahn nicht mehr auf- und wieder zudrehen kann. Der nächste, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, eine bereits geöffnete Flasche wieder zu schließen und nochmals zu öffnen. Beim dritten ist das erfüllt, wenn der Kunde kleine Teile wie eine Perle nicht mehr vom Boden aufheben kann.
    Auf den Prognosezeitraum achten
    Unterschiede gibt es auch dabei, wie viele Grundfähigkeiten verloren sein müssen, damit die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Spannbreite reicht hier von einer bei starken Tarifen bis zu drei bei preiswerteren Tarifen. "Da es aktuell bereits zwei Anbieter mit einem Prognosezeitraum von sechs Monaten gibt – ansonsten sind es zwölf – spielt dieses Kriterium ebenfalls eine große Rolle bei der Auswahl des passenden Tarifs", sagt Makler Lehberg.
    Der Prognosezeitraum beschreibt, für wie lange eine Grundfähigkeit mindestens verloren sein muss, damit der Kunde Anspruch auf die Rente hat. "Bei manchen Grundfähigkeiten wie zum Beispiel dem Gleichgewichtssinn weichen einige Versicherungen vom Prognosezeitraum ab und fordern einen Verlust auf Dauer", erklärt Lehberg einen weiteren möglichen Stolperstein dieser Policen. Die genaue Lektüre der Versicherungsbedingungen ist daher vor Abschluss – wie immer – Pflicht.

    Produkt Nummer 3 in der Gruppe der BU-Ausweichprodukte ist die Dread-Disease- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung. Bei diesen Policen gibt es eine Einmalzahlung, wenn der Versicherte schwer erkrankt. Damit ist der Sinn dieses Produkts nicht, wie etwa bei einer BU- oder EU-Versicherung, langfristig den Einkommensausfall auszugleichen und damit den Lebensstandard des Versicherten zu sichern. Die Leistung der Dread-Disease-Police zielt vielmehr darauf ab, einen erhöhten Kapitalbedarf nach Eintritt einer schweren Krankheit zu decken – etwa, um Umbauten zu finanzieren.
    Was führt bei diesen Produkten zur Leistung? Auch das ist je nach Versicherer sehr unterschiedlich. Mal sind Krankheiten versichert, mal Operationen. Mal tritt der Leistungsfall bei Diagnose, mal bei Beginn der Krankheit ein. In der Regel sind aber Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Blindheit, Herzinfarkt, Koma, Lähmung, Alzheimer, Meningitis und Parkinson in irgendeiner Form abgesichert.
    Unterschiedliche Leistungen etwa bei Krebs
    Wobei Makler und Kunden auch da wiederum genau hinschauen müssen. Krebs zum Beispiel definieren die Versicherer unterschiedlich, beziehungsweise sind manche Formen wie gutartige Tumore oder Hauttumore bei manchen Anbietern nicht versichert.
    Auch bei Gebärmutterhalskrebs und frühen Stadien von Prostatakrebs können Kunden je nach Tarif leer ausgehen. Weiteres Beispiel Herzinfarkt: Während ein Versicherer jegliche Herzinfarkte versichert, zahlt der nächste eventuell nur, wenn nach einem Herzinfarkt gewisse klar definierte Folgeschäden vorhanden sind.
    Vor- und Nachteil fondsgebundener Produkte
    Unterschiede gibt es auch, was die Bauart der Produkte angeht. Manche Versicherer wie Canada Life oder Gothaer konzipieren die Schwere-Krankheiten-Vorsorge fondsgebunden. Beitrag oder Leistung sind dann abhängig von der Entwicklung eines Fonds.
    Das kann bei einer guten Wertentwicklung dazu führen, dass der Kunde am Ende der Laufzeit das übrige Fondsvermögen ausbezahlt bekommt. Läuft der Fonds nicht so gut, kann die Leistung aber auch reduziert werden, falls der Kunde nicht bereit ist, steigende Beiträge zu zahlen.

    Multi-Risk-Policen schließlich sind eine Art Kombination aus den anderen Produkten. Sie leisten in der Regel bei Unfall, dem Verlust mehrerer Grundfähigkeiten, bei irreversibel beeinträchtigten Organen oder Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Rente sowie eine Kapitalleistung oder Rente bei Eintritt einer versicherten schweren Krankheit. Die Stolperfallen bei der Definition von Grundfähigkeiten gelten hier analog – ebenso, welche Krankheit wann abgedeckt ist.
    Welche Angebote von Grundfähigkeits- und Multi-Risk-Policen überzeugen
    Das Analysehaus Franke und Bornberg hat sich Grundfähigkeits- und Multi-Risk-Tarife vorgenommen und die Angebote mit einem FFF (das entspricht der Note "hervorragend") bewertet, die auf ganzer Linie überzeugen. Wir haben hier nur einen Tarif pro Anbieter berücksichtigt.

                                    Quelle: Franke und Bornberg

    Dabei können die Produkte auf zwei Arten kalkuliert sein – nach Art der Lebens- und nach Art der Sachversicherung. Wo liegt der Unterschied? Vor allem in den Prämien und in den Beitragsanpassungs- und Kündigungsrechten.
    So zahlen Kunden bei einem Lebensversicherer zum Beispiel einen (meist höheren) Beitrag, der dafür aber garantiert ist. Die Sachversicherer dürfen jedes Jahr neu rechnen und den Beitrag auch anheben. Sie haben zum Teil auch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, was für den Kunden natürlich weniger schön wäre.
    Fazit
    Die Versicherer waren in den vergangenen Jahren fleißig und haben Produkte zur Arbeitskraftabsicherung für Menschen auf den Markt gebracht, die sich das Top-Produkt Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten können oder aufgrund von Vorerkrankungen nicht bekommen. Auch bei Maklern kommen diese Produkte immer besser an und werden in der Beratung zunehmend angesprochen. Die Komplexität ist dabei aber nicht gerade gering, Makler müssen die Versicherungsbedingungen genau lesen und Produkte vergleichen, um für ihre Kunden das Beste herauszuholen.
    Da verwundert es nicht, dass die Bedingungen laut der Umfrage von Franke und Bornberg bei der Produktauswahl auch am wichtigsten sind. "Danach folgt das Preis-Leistungs-Verhältnis der Produkte vor der Stabilität des Versicherers, der Annahmepolitik und der Regulierungspraxis", sagt Michael Franke. Die Höhe der Maklercourtage, die nach Meinung der Verbraucherschützer ja gerne mal entscheidet, welches Produkt ein Vermittler seinem Kunden empfiehlt, rangiert dagegen an letzter Stelle.

                                      Quelle: DAS INVESTMENT

     

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