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    DGAP-News  682  0 Kommentare STARAMBA SE: Verwaltungsrat erwägt zivil-, straf- und berufsrechtliche Schritte gegen Abschlussprüfer - Seite 2




    Nähere Erläuterungen zum Thema "Kehrtwende" durch die BDO:

    Mit E-Mail vom 28. November 2018 (17:38 Uhr) übermittelt die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Gesellschaft den Entwurf eines eingeschränkten Bestätigungsvermerks und verabredet sich mit dem Verwaltungsrat für den 29. November 2018 um 15:00 Uhr zur Bilanzsitzung. Zugleich teilen die verantwortlichen Prüfer mit, dass sich lediglich noch "redaktionelle Änderungen" zu morgen ergeben könnten. Noch 34 Minuten vor der Bilanzverwaltungsratssitzung und der avisierten Übergabe des Testats übermitteln die verantwortlichen Abschlussprüfer persönlich die Vollständigkeitserklärung an die Gesellschaft und wiegen die Gesellschaft auch damit in Sicherheit, den vorbesprochenen eingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erhalten.


    "Erst zu Beginn der Bilanzsitzung wurde dann erstmalig nach mehrmonatiger Nachprüfung ein erneuter Versagungsvermerk thematisiert und ganz offensichtlich aufgrund politischer Motivation seitens der verantwortlichen Abschlussprüfer forciert", so Christian Daudert, Geschäftsführender Direktor der Staramba SE. Herr Daudert teilt weiter mit: "Die Begründung für die Versagung des Testats vom 30. November 2018 lesen sich für einen Dritten eigentlich genauso wie das Testat mit Einschränkungen vom 28. November 2018. Die von der BDO in den letzten Monaten vollständig geprüften und mehrfach besprochenen Einschränkungen und Key Audit Matters des Berichtsentwurf vom Mittwochabend sollen nun am Donnerstagnachmittag zu einer Versagung führen."


    Eine Begründung bleibt die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jedenfalls schuldig.


    "Schlüssige Gründe, die nicht bereits mehrfach geprüft und referenziert worden wären, konnten die verantwortlichen Prüfer nicht vortragen. Eine gerichtsfeste Versagung des aufgestellten Jahresabschlusses 2017 war offensichtlich nicht möglich, da alle Prüfungsnachweise vom Unternehmen erbracht worden sind", so die Einschätzung des Verwaltungsrates der Staramba SE.


    Die Gesellschaft befand sich unter Handlungsdruck. Aufgrund der bereits einmal verschobenen Veröffentlichung der Zahlen für 2017 hatte die BaFin Strafzahlungen angedroht. Die nun entstandene Zwangslage nutzten die verantwortlichen Abschlussprüfer am Folgetag (30. November 2018) sodann für die Ankündigung weiterer langwieriger Prüfungshandlungen oder dem Angebot der Versagung.
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