DGAP-Adhoc
Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 MAR - Seite 2
Der Vorstand hat am 29. November 2018 einen geänderten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellt.
Mit diesem geänderten Jahresabschluss 2017 wurde festgestellt, dass per 31. Dezember 2017 die Solvabilitätskapitalanforderung nicht mehr bedeckt ist. Zum 31. Dezember 2017 beträgt die
Solvabilitätskapitalanforderung 39.726.816,00 EUR. Die gesamten Eigenmittel belaufen sich zu diesem Stichtag auf 21.960.149,45 EUR. Dabei ist berücksichtigt, dass die Zurechnung des
Nachrangkapitals gemäß § 214 Abs. 4 VAG im Fall fester Laufzeiten auf 25 % der Eigenmittel und 25 % der Solvabilitätskapitalanforderung begrenzt ist. Die Unterdeckung beträgt 17.766.666,55
EUR. Die Eigenmittel belaufen sich auf 55,3 % der Solvabilitätskapitalanforderung.
Auf der Grundlage des geänderten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 liegt eine Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung auch zum aktuellen Zeitpunkt vor.
Die Aufsichtsbehörde wurde nach § 134 Abs. 1 VAG über die Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung unterrichtet.
Die mit der Ad hoc Mitteilung vom 19. Oktober 2018 veröffentlichte drohende Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 ist bereits eingetreten.
Es droht weiterhin die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018.
Bekanntgabe der Insiderinformation |
05.12.2018 / 11.00 Uhr über den Dienstleister EQS Group AG Karlstr. 47 80333 München |
Bonn, den 5. Dezember 2018
Petra Albrecht Martin Bollmann
05.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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