DGAP-Adhoc
cyan AG beschließt Sachkapitalerhöhung zum Erwerb der restlichen 18,29 % Anteile der I-New-Minderheitsaktionäre und Darlehensforderungen
DGAP-Ad-hoc: cyan AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.
|
Der Vorstand der cyan AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts durchzuführen. Ziel der Maßnahme ist es, den nach der mehrheitlichen Übernahme durch cyan im Juli 2018 verbliebenen Minderheitsaktionären der I-New Unified Mobile Solutions AG ("I-New") einen Aktientausch in Aktien der cyan AG anzubieten und so den Anteil an der I-New von aktuell rund 82 % auf 100 % zu erhöhen. Zusätzlich ist geplant, Fremdverbindlichkeiten der I-New abzulösen. Entsprechend hat cyan heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 8.764.923 Euro um bis zu 121.021 Euro auf bis zu 8.885.944 Euro durch Ausgabe von bis zu 121.021 neuen Aktien zum Ausgabebetrag von 22,75 Euro zu erhöhen. 94.340 Aktien sollen den Minderheitsaktionären zum Bezug angeboten werden, die restlichen 26.681 Aktien dem verbliebenen größten Minderheitsaktionär für die Einbringung von Darlehensforderungen. Die neuen Aktien der cyan AG sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt und werden nach erfolgter Eintragung ins Handelsregister in den Handel einbezogen. Es ist geplant, dass die Minderheitsaktionäre der I-New für ihre neuen Aktien der cyan AG einer freiwilligen Selbstverpflichtung zustimmen, die Aktien für einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht ohne Zustimmung der cyan zu veräußern.