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    PTA-HV  968  0 Kommentare Phicomm AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 2

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Baowei Guo, Sole Director of PHICOMM TECHNOLOGY (HONGKONG) CO., LIMITED, Hongkong, mit Wirkung ab Handelsregistereintragung der unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen Satzungsänderung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

    Der vorgeschlagene Kandidat gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und auch keinen vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an.

    Teilnahmebedingungen

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 8. Januar 2019 zu beziehen. Die Frist für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises wird auf 3 Tage verkürzt und endet zum Ablauf des 25. Januar 2019.

    Verfahren für die Stimmabgabe

    Die Ausübung des Stimmrechts kann selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Erteilung von Voll-machten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann entweder durch den Bevollmächtigten am Tag der Hauptversammlung nachgewiesen werden oder vorab der Gesellschaft zugesandt werden. Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann auch elektronisch erfolgen, indem das unter http://phicomm-ag.de/8.html bereitgestellte Formular per eMail an hv@phicomm-ag.de übermittelt wird. Nähere Informationen zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie Vollmachtsformulare zum Download finden sich unter http://phicomm-ag.de/8.html oder können auf Verlangen zugesandt werden.

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    PTA-HV Phicomm AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, 29. Januar 2019 um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats Dr. Götte & Lautner, Maximiliansplatz 12 / V, 80333 Mün-chen, stattfindenden außerordentlichen …

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