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    EQS-Adhoc  509  0 Kommentare ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft - Ausserordentliche Generalversammlung am 15. Januar 2019 beschliesst Ordentliche Kapitalerhöhung und Genehmigte Kapitalerhöhung - Seite 2



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    Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder in einer anderen Gerichtsbarkeit, in welcher die Verbreitung oder Veröffentlichung gesetzeswidrig wäre, weder direkt noch indirekt veröffentlicht, vertrieben oder herausgegeben werden. Dieses Dokument ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan.



    Dieses Dokument ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von irgendwelchen Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft, auf welche sich diese Unterlage bezieht, wurden und werden nicht unter dem unter dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (dem «Securities Act») registriert, und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne Registrierung weder angeboten noch verkauft werden, ausser es kann eine anwendbare Ausnahme von den Registrierungsbedingungen des Wertpapiergesetzes gemacht werden oder im Rahmen einer Transaktion, welche den Registrierungsbedingungen des Wertpapiergesetzes nicht unterliegt. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren wird in den Vereinigten Staaten nicht stattfinden. Jeglicher Verkauf der in dieser Kommunikation erwähnten Wertpapiere findet ausschliesslich an qualifizierte institutionelle Käufer (QIBs «qualified institutional buyers») wie in Regel 144A des Securities Act definiert, und im Vertrauen darauf, statt.



    Dieses Dokument ist weder ein Emissions- oder Kotierungsprospekt noch eine ähnliche Mitteilung gemäss Artikel 652a, Artikel 752 und/oder Artikel 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts oder Artikel 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG oder dem Kotierungsreglement der BX Bernexchange und wurde von keiner Behörde geprüft. Jedes Angebot von Wertpapieren der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft wird nur mittels und auf Grundlage eines Emissions- und Kotierungsprospekts gemacht werden, der ausführliche Angaben zur Gruppe und deren Management sowie Risikofaktoren und Finanzberichte enthalten wird. Jede Person, die den Kauf von Wertpapieren der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft erwägt, ist gehalten, sich unabhängig und einzig auf Basis eines solchen Emissions- und Kotierungsprospekts (einschliesslich allfälliger Ergänzungen dazu) zu informieren.

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