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    PTA-HV  656  0 Kommentare MARNA Beteiligungen AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2

    Der Aufsichtsrat präferiert die Wahl der RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer, weil dieser voraussichtlich auch Konzernabschlussprüfer der gegenwärtigen Mehrheitsaktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist und RSM GmbH darüber hinaus preislich mit das günstigste Angebot abgegeben hat. Es bestehen aus Preis- und Abstimmungsgesichtspunkten Synergien zu erwarten.

    5. Sitzverlegung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der MARNA Beteiligungen AG von Hamburg nach Heidelberg zu verlegen und § 1 Absatz 2 Satzung wie folgt zu ändern:

    "(2) Der Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg".

    II. Weitere Angaben und Hinweise

    1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.500.500,00 in 1.500.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte, die im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ausgeübt werden können, beträgt 1.500.500 Stimmen. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

    2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

    a) Anmeldung

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 22. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse ("Anmeldeadresse") zugehen.

    MARNA Beteiligungen AG
    Ziegelhäuser Landstr. 3
    69120 Heidelberg
    Fax: +49 6221 64924-55
    E-Mail: info@marna-beteiligungen.de

    Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erbringen. Werden die Aktien zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt, kann der Nachweis des Aktienbesitzes auch von einem deutschen Notar sowie einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden.

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