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KWS führt Aktiensplit am 22. März 2019 durch
DGAP-News: KWS SAAT SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Aktionäre erhalten zu jeder bestehenden Aktie zusätzlich vier neue Aktien - Rechnerische Anpassung des Aktienkurses am Zuteilungstag (22. März 2019) - Aktie wird liquider und attraktiver für Investoren |
Einbeck, 21. März 2019 - Die KWS SAAT SE (ISIN: DE0007074007) wird den von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2018 beschlossenen Aktiensplit durch die Ausgabe sogenannter Berichtigungsaktien am 22. März 2019 durchführen.
An diesem Tag erhalten Aktionäre der Gesellschaft zu jeder bestehenden KWS-Aktie zusätzlich neue Stückaktien (Berichtigungsaktien) im Verhältnis 1:4. Im Ergebnis wird dann jeder Aktionär statt einer Stückaktie fünf Stückaktien halten, nämlich eine alte und vier neue Stückaktien. Der Kurs der KWS Aktie wird sich dementsprechend am 22. März 2019 rechnerisch auf ein Fünftel anpassen. Der jeweilige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Kapital der KWS sowie die Bewertungsrelationen der KWS-Aktie werden sich hierdurch nicht verändern. Die neuen Aktien sind für das laufende Geschäftsjahr 2018/2019 gewinnberechtigt.
Voraussetzung für die Ausgabe der Berichtigungsaktien war die Erhöhung des Grundkapitals von 19,8 Mio. EUR auf 99,0 Mio. EUR im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Die Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von 26.400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ausgeführt. Durch die Ausgabe der Berichtigungsaktien wird sich die Gesamtzahl der Aktien der KWS von 6.600.000 auf 33.000.000 erhöhen.
Die Zuteilung der Berichtigungsaktien durch die Depotbanken erfolgt am 22. März 2019 automatisch mittels Girosammeldepot-Gutschrift. Basis für die Zuteilung sind die Anzahl an KWS-Aktien, die die Aktionäre am 21. März 2019 abends besitzen. Die Aktionäre müssen nichts veranlassen, die Zuteilung ist für sie kostenfrei. Die Abwicklung der vorgenannten Maßnahme ist bei der Bankhaus Lampe KG, Düsseldorf, zentralisiert.