KTM Industries AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wels (pta028/28.03.2019/12:20) - KTM Industries AG
FN 78112 x
mit dem Sitz in Wels
ISIN: AT0000KTMI02
Einladung
zu der am Donnerstag, 25. April 2019 um 11:00 Uhr
im Panoptikum Wels, Maria-Theresia-Straße 51, 4600 Wels, stattfindenden
22. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages
für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2018.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 11 hinsichtlich des Ortes der Hauptversammlung.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 04. April 2019 zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Edisonstraße 1, 4600 Wels,
Oberösterreich, am Empfang auf:
* geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht der KTM Industries AG für das Geschäftsjahr 2018,
* Corporate Governance-Bericht der KTM Industries AG für das Geschäftsjahr 2018,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht der KTM Industries AG für das Geschäftsjahr 2018,
* Nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) der KTM Industries AG für das Geschäftsjahr 2018
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Satzung im Änderungsmodus,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 7.,
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind spätestens ab dem 04. April 2019 außerdem im Internet unter http://www.ktm-industries.com/ unter Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich.
Lesen Sie auch
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 04. April 2019 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, zH Frau Mag. Michaela Friepeß, samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum
Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.